Bundesgericht schützt Richter-Anwalt-Kumpanei
Immer am Donnerstag gehen in Lachen (SZ) eine Handvoll Richter und Anwälte zusammen squashen, dann essen sie zusammen und beschliessen den Abend bei einem Digestif in der Bar. Herrenabend nennt sich das. Und die Herren kennen sich seit Jahren von der Studentenverbindung her.
Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Auch Juristen sollen Sport treiben und es lustig haben. Aber diese Herrenrunde trifft sich nicht nur zu Squash und Plausch am Donnerstagabend, sondern auch vor und hinter den Schranken des Gerichts. So geschehen in einem Verfahren um Eheschutz im März 2010 vor dem Bezirksgericht March.
Da sitzt also der eine Sport-, Ess- und Trinkumpan vorne auf dem Richterstuhl und der andere steht als Anwalt der Frau davor. Der Richter wird als Einzelrichter über die Unterhaltsfragen entscheiden. Das stört den Anwalt des Mannes. Er verlangt einen andern Richter, weil er mit dem Gegenanwalt freundschaftlich verbunden sei. Das sei ein Ausstandsgrund.
Doch der Einzelrichter aus dem Herrenabend, das Kantonsgericht Schwyz und nun auch das Bundesgericht sehen das anders. «Eine derartige freundschaftliche Beziehung weist nicht die Intensität und Qualität auf, die vom üblichen Mass abweicht», schreiben die drei Bundesrichter. Es sei durchaus üblich und systembedingt, dass sich Richter und Anwälte auch ausserhalb ihrer beruflichen Tätigkeit in der Öffentlichkeit treffen.
«Dieser Entscheid befremdet mehr, als er überzeugt», kritisiert Hansjörg Peter, Rechtsprofessor an der Universität Lausanne, den Entscheid in einem juristischen Fachblatt. Falls der Mann den Prozess am Schluss verliere, werde er überzeugt sein, dass dies nicht deshalb geschehe, weil es das Gesetz so will, sondern weil Richter und Gegenanwalt miteinander verbrüdert sind. «Genau das aber sollen die Regeln über Ausstand und Befangenheit verhindern: dass der Bürger einen unguten Eindruck der Justiz bekommt und das Vertrauen in sie verliert. Dem Einzelrichter wäre kein Zacken aus der Krone gefallen, wenn er sich zurückgezogen hätte – der Justiz hätte er einen grossen Dienst erwiesen.»
—
Diesen Beitrag hat der Journalist Dominique Strebel zuerst in seinem Blog veröffentlicht.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine