Keine Unterhaltszahlung, weil Scharia Vorrang hat
Mit seinem Entscheid hat der Oberste Gerichtshof (OGH) einer Frau nach der Scheidung den Unterhalt ihres Ex-Mannes verweigert. Das Höchstgericht hat zum ersten Mal entschieden, dass die Scharia in Österreich angewendet werden muss.
Gerichte können islamisches Recht anwenden
Die Ehe des Paares aus Saudiarabien wurde nach mehreren Jahren der Trennung 2008 rechtskräftig geschieden. Das Gericht hielt damals fest, dass beide Eheleute Schuld am Scheitern der Ehe traf. Umstritten zwischen den Gerichtsinstanzen war, ob in diesem Fall die Gerichte nach österreichischem oder nach islamischem Recht entscheiden müssen. Im Zivilrecht regelt das Internationale Privatrecht, welches Gesetz in einem Fall mit Bezug zum Ausland anzuwenden ist, sagt Willibald Posch von der Universität Graz. Bei einer Scheidung müssten die Gerichte entscheiden, zu welchem Recht die stärkere Beziehung bestehe.
Selbst österreichische Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle
Im vorliegenden Fall ist die Frau mittlerweile in Österreich eingebürgert, aber der Mann nicht. Die letzte gemeinsame Staatsbürgerschaft ist also die saudiarabische. Deshalb müssen österreichische Gerichte das dort geltende Recht anwenden. Die erste Instanz, das Bezirksgericht Wien, sprach jedoch nach dem österreichischen Recht der Frau Unterhalt zu. Es berief sich auf eine Ausnahmeklausel. Danach dürfen sich Gerichte auf österreichisches Recht stützen, wenn ein ausländisches Recht fundamental gegen die hiesigen Rechtsvorstellungen verstösst. Das Bezirksgericht sprach der Frau deshalb nachehelichen Unterhalt zu. Das Landesgericht Wien bestätigte dieses Urteil.
Kein Verstoss gegen österreichisches Recht
Dem Obersten Gerichtshof ging dies zu weit (9 Ob 34/10f). Ein blosser Widerspruch zum österreichischen Recht oder eine «Unbilligkeit des Ergebnisses» genüge nicht, um ausländisches Recht zu ignorieren. Dies wäre nur zulässig, wenn das ausländische Recht Grundwerte der österreichischen Rechtsordnung verletzen würde. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn das ausländische Recht die persönliche Freiheit oder die Gleichberechtigung verletzen würde.
Eine Unterhaltszahlung von nur drei Monaten, wie sie das islamische Recht vorsehe, sei kein fundamentaler Verstoss gegen das österreichische Recht. Auch in Österreich müsse bei einem beidseitigen Verschulden der Eheleute nicht zwingend ein Unterhalt zugesprochen werden. Und ein Unterhalt könne auch zeitlich begrenzt werden.
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) findet den «grossen Interpretationsspielraum» der Gerichte in Fällen mit Bezug zum Ausland «problematisch», schreibt Österreichs bürgerliche Zeitung «Die Presse». Es sei störend, dass die Instanzen derart uneinig seien, welches Recht sie anwenden müssen. FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky will im Parlament vorschlagen, dass österreichische Gerichte nur österreichisches Recht anwenden dürfen.
Scharia-Normen auch in Deutschland
Auch in Deutschland wird islamisches Recht angewendet, schreibt der «Spiegel». Vor allem im Familien- und Erbrecht fänden Normen der Scharia Anwendung. Ähnlich wie in Österreich dürfen sie den Grundrechten nicht widersprechen.
Die Anwendung des internationalen Privatrechts führe auch in der Schweiz dazu, dass «nicht westliche Vorstellungen» in die Rechtssprechung einfliessen, sagt der Rechtshistoriker René Pahud de Mortanges.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Verlegerin und Redaktorin der Zeitschrift FrauenSicht, in der dieser Beitrag erschienen ist.
Vorweg wären zwei Dinge zu betonen: 1. «Die Scharia» gibt es nicht (Mathias Rohe, Das islamische Recht, München 2009, S. 9 ff.). 2. Das Gericht hat nicht «die Scharia» angewendet, sondern gestützt auf das österreichische internationale Privatrecht das Recht des Staates Saudiarabien (welches tatsächlich – aber kaum verwunderlich – auf islamischen Traditionen beruht).
Dass in internationalen Privatrechtsverhältnissen das Recht ausländischer Staaten angewendet wird, ist normal und schon sehr lange so (und bestimmt wurde saudiarabisches Recht schon früher einmal «im Westen» angewendet). Enthielte dieser Gerichtsentscheid nicht an einer Stelle den rechtspopulistischen Kampfbegriff «der Scharia", kein Hahn würde danach krähen. Auch nach Schweizer Recht kann es passieren, dass eine geschiedene Ehefrau keinen Unterhalt zugesprochen erhält, und noch keine 20 Jahre ist es her, da wurden in der Schweiz noch Scheidung und Unterhalt vom Verschulden der Ehegatten abhängig gemacht (wohl im Namen christlicher, nicht westlicher Wertvorstellungen).
Aber gerade die heulen heutzutage am lautesten auf, wenn das Wort «Scharia» fällt, die noch vor gar nicht allzu langer Zeit gegen ein modernes Ehe- bzw. Ehescheidungsrecht in der Schweiz das Referendum ergriffen (wenn das nicht paradox ist). Vom noch immer nicht gleichberechtigten Namensrecht wollen wir schon gar nicht reden.