Sogar in Italien: Frauenquote in Verwaltungsräten
Der Gesetzesvorlage hat das Parlament in Rom mit grosser Mehrheit abschliessend zugestimmt. Bereits im kommenden Jahr müssen in den Aufsichtsgremien von börsennotierten Gesellschaften und von Unternehmen mit staatlicher Beteiligung mindestens 20 Prozent der Sitze mit Frauen besetzt sein.
Hohe Bussen
Diese Quote muss 2015 mindestens 33 Prozent erreichen. Unternehmen, die sich nicht daran halten, werden zunächst verwarnt und danach mit einer Geldbusse in der Höhe von maximal einer Million Euro (1,2 Millionen Franken) bestraft. Als letzte Sanktion droht die Auflösung des Aufsichtsgremiums. Frauenministerin Mara Carfagna, Verfasserin des Gesetzentwurfs, sprach von einer «epochalen Wende» für Italien. Die Arbeitgeber hatten die Quote offiziell begrüsst, wollten von Sanktionen aber nichts wissen.
Auch Frankreich, Belgien und Norwegen haben Frauenquoten in Verwaltungsräten beschlossen
Eine ähnliche Frauenquote hat zuletzt Frankreich für die Verwaltungsräte französischer Unternehmen beschlossen. Bis 2017 muss der Frauenanteil auf mindestens 40 Prozent erhöht sein. Die Sanktionen sind jedoch wesentlich milder als in Italien: Die Wahl von männlichen Mitgliedern wird nicht rechtskräftig und diese Aufsichtsratsmitglieder dürfen für ihre Anwesenheit in den Sitzungen nicht bezahlt werden.
In Belgien hat die Abgeordnetenkammer kürzlich knapp einer 33-Prozent-Quote für Aufsichtsräte börsennotierter Gesellschaften und öffentlicher Unternehmen zugestimmt. Grosse Unternehmen haben fünf Jahre und kleinere acht Jahre Zeit, um die Quote zu erreichen. Die Sanktionen sind ähnlich mild wie in Frankreich: Die Neuwahl von männlichen Mitgliedern in den Aufsichtsrat wird nicht rechtskräftig. Zudem verlieren Aufsichtsratsmitglieder alle Vergünstigungen, bis die Quote erfüllt ist. Der Senat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Weltweit als erstes Land hat Norwegen vor einigen Jahren eine verbindliche 40-Prozent-Quote für Aufsichtsräte eingeführt. Unternehmen, welche diese Quote nicht erfüllen, werden gemahnt und später von der Börse ausgeschlossen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Herausgeberin und Redaktorin der Zeitschrift «FrauenSicht»