Unkontrollierbare Strafjustiz in St. Gallen
Ein St. Galler Bürger wollte vom ersten Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, Thomas Hansjakob, wissen, «welche ‹Belohnung› diese Schurken für diese Raserei erhalten haben». Nach fast einem Jahr und erst nach einem zweiten Brief erhielt der Rentner Antwort: «Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie mit der ausgesprochenen Strafe zufrieden wären, weil sie wohl deutlich unter Ihren Erwartungen liegt, verzichte ich auf nähere Angaben», antwortete Hansjakob in knappen sechs Zeilen. Das berichtet Beobachter-Redaktor Dominique Strebel in seinem Blog.
«Geheime Kabinettjustiz»
«Ist es möglich und zulässig, dass derart krasse Straftaten ‚hinter verschlossenen Türen’ behandelt werden können, und die Öffentlichkeit darüber nichts mehr erfahren darf?», fragte der Rentner. Eigentlich nicht. Schon mehrmals hat das Bundesgericht betont, dass auch Strafentscheide von Staatsanwälten öffentlich gemacht werden müssen. Diese Kontrolle der Justiz bedeute «eine Absage an jede Form geheimer Kabinettsjustiz». Die eidgenössische Strafprozessordnung hält seit Anfang Jahr unmissverständlich fest, dass jedermann auch Einsicht in Strafbefehle nehmen kann.
Auch Zürich, Zug und Bern nicht besser
Auch dem Beobachter-Redaktor verweigerte der St. Galler Staatsanwalt Auskunft mit der faulen Ausrede, die Persönlichkeitsrechte des knapp 18-Jährigen Rasers gingen vor. Dabei hätte Hansjakob den Namen des Rasers ohne weiteres anonymisieren können. Der Beobachter hat jetzt den Entscheid des SP-Staatsanwalts angefochten.
Nach Angaben des Beobachter-Redaktors herrscht eine ähnliche Geheimniskrämerei auch bei den Strafverfolgern der Kantone Zürich, Zug und Bern.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine