Das Volk kann über den Service Public abstimmen
Wie Infosperber bereits Ende Januar vorausgesagt hat, sind rechtzeitig genügend Unterschriften zusammen gekommen. Noch sammeln die Konsumentenzeitschriften «K-Tipp», «Saldo», «Bon-à-Savoir» in der Westschweiz und «Spendere Meglio» im Tessin weiter, damit nach der Beglaubigung durch die Gemeinde ganz sicher genügend Unterschriften übrig bleiben.
Das Hauptziel der Initiative: Vom Bund kontrollierte Betriebe wie Post, SBB oder Swisscom sollen Manager-Löhne begrenzen und dem Staat keine Gewinne abliefern. Auf der Initianten-Webseite wird die Absicht näher begründet.
Die Bundeskasse soll am Service Public nichts verdienen
Der Preisüberwacher Stefan Meierhans habe es auf den Punkt gebracht: «Die Post hat den Auftrag, den Service public zu gewährleisten – und zwar zu fairen Preisen. Ihr Hauptauftrag ist nicht, möglichst viel Gewinn an die Bundeskasse abzuliefern.» Das war vor zwei Jahren. «Ohne Erfolg», bedauern die Initianten.
Die Post machte in den letzten Jahren Milliardengewinne, von denen von 2007 bis 2012 1,3 Milliarden Franken in die Bundeskasse flossen. Noch stärker liess die Swisscom die Kasse klingeln: Dem Bund flossen in der gleichen Zeitspanne 3,66 Milliarden zu. «Das sind nichts anderes als versteckte Steuern», kritisieren die Konsumenten-Zeitschriften. Mit dem Geld könne der Bund machen, was er wolle, «beispielsweise Militärflugzeuge kaufen».
Die Zeche zahlen würden die Bürger, denen diese Betriebe gehören: «Trotz Gewinnen steigen die Preise von SBB, Post & Co. stetig – und der Service wird abgebaut: Schalter schliessen, Züge werden weniger geputzt und Briefkästen weniger geleert.»
Das will diese Initiative ändern. Guter Service soll bei den Bundesbetrieben wichtiger werden als der Profit. Dem Bund soll es verboten sein, mit zu hohen Post-, SBB- und Swisscom-Tarifen indirekt Steuern zu erheben. Zusätzlich sollen die Manager dieser Betriebe nicht mehr verdienen dürfen als ein Mitglied des Bundesrats.
Die Tagesschau des Schweizer Fernsehens berichtet über Volksinitiativen häufig bereits bei deren Lancierung – vor allem wenn es sich bei den Initianten um Parteien oder Wirtschaftsverbände handelt. Doch die Lancierung der Volksinitiative «Pro Service Public» hatte die Tagesschau mit keinem Wort erwähnt. In der Arena werden Initiativen sogar bereits diskutiert, bevor sie eingereicht wurden oder erfolgreich zustande gekommen sind, wie kürzlich die Initiative zum bedingungslosen Grundeinkommen.
Keine Unterstützung von den Sozialdemokraten
Obwohl die Sozialdemokraten, Gewerkschaften und die Konsumentenorganisation SKS den Service public häufig auf ihre Fahnen schreiben, hatten sie ihren Kreisen nicht empfohlen, die Volksinitiative zu unterschreiben.
SP-Präsident Christian Levrat wollte sich gegenüber Infosperber nicht äussern, sondern lässt vom SP-Sprecher Andreas Käsermann folgendes ausrichten:
«Die SPS lehnt ein Gewinnverbot für Bundesbetriebe ab», weil dann die «Leistungen abgebaut» werden müssten, die «Infrastrukturen nicht mehr genügend unterhalten» werden könnten und die «Arbeitsbedingungen unter Druck» kämen.
Diese Folgerungen halten Ökonomen für abstrus. Auf den Einwand, dass Gewinne stets nach allen Ausgaben für Löhne, Infrastruktur und Leistungen anfallen, antwortet Levrat-Sprecher Käsermann nicht.
Keine Unterstützung von den Gewerkschaften
Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB, lässt von der Zentralsekretärin Dore Heim folgendes ausrichten:
Ein Gewinnverbot würde «bei den Postdienstleistungen einer Privatisierung Vorschub leisten». Eine Begründung für diese Behauptung gibt sie nicht.
Das von der Initiative geforderte Verbot der «Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche» würde die Quersubventionierung im öffentlichen Verkehr (Randregionen, Trassenkosten, Güterverkehr) erschweren oder verhindern, befürchtet die SGB-Zentralsekretärin. Ähnlich argumentiert VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber: Die Initiative «würde der Post verunmöglichen, Gewinne von Postfinance für die Grundversorgung einzusetzen». Und die SBB dürften «Gewinne aus dem Personenverkehr nicht mehr zugunsten des Regional- oder Güterverkehrs einsetzen».
Das entspreche nicht dem Wortlaut der Initiative, entgegnet dazu Initiant René Schuhmacher: «Innerhalb der Post, SBB oder Swisscom sind Quersubventionierungen weiterhin möglich.» Es dürfe nur kein Geld aus den einzelnen Unternehmen an die Bundesverwaltung oder an Dritte wegfliessen. Der Initiativtext verbiete klar nur eine «Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche» des Bundes.
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DIE INITIATIVE IM WORTLAUT
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 43b (neu):
Grundsätze für Leistungen der Grundversorgung durch den Bund
1 Im Bereich der Grundversorgung strebt der Bund nicht nach Gewinn, verzichtet auf die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche und verfolgt keine fiskalischen Interessen.
2 Die Grundsätze nach Absatz 1 gelten sinngemäss auch für Unternehmen, die im Bereich der Grundversorgung des Bundes einen gesetzlichen Auftrag haben oder vom Bund durch Mehrheitsbeteiligung direkt oder indirekt kontrolliert werden. Der Bund sorgt dafür, dass die Löhne und Honorare der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen nicht über denjenigen der Bundesverwaltung liegen.
3 Das Gesetz regelt die Einzelheiten; insbesondere grenzt es die Grundversorgungsleistungen von den übrigen Leistungen ab und stellt sicher, dass Transparenz über die Kosten der Grundversorgung und die Verwendung der entsprechenden Einnahmen besteht.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Der Autor war Mitgründer und langjähriger Mitherausgeber von K-Tipp, Gesundheits-Tipp und Bon-à-Savoir und bis Ende 2012 im Stiftungsrat der SKS.