Das Falschspielen der Walliser vorläufig gestoppt
Bis zum Volksentscheid zur Beschränkung des Baus von Zweitwohnungen am 11. März 2012 war allen Parlamenten und Kantonsregierungen klar, was unter einer Zweitwohnung zu verstehen ist. Nach dem Volksentscheid haben Walliser und Bündner Behörden, die Bau-, Tourismus- und andere Lobbys mit grossem Aufwand Nebelpetarden gezündet, um die Schweizer Bevölkerung zu verunsichern. Plötzlich war angeblich völlig unklar, was unter «Zweitwohnung» zu verstehen sei.
In seinem Entscheid vom Mittwoch hält das Bundesgericht fest:
«Der Rechtsbegriff der Zweitwohnung ist bereits in zahlreichen Vorschriften des Bundes, der Kantone und Gemeinden verankert.»
Es musste also allen Behörden immer klar sein, was eine Zweitwohnung im rechtlichen Sinne ist. Das Bundesgericht erwähnt insbesondere das Raumplanungsgesetz, das 2011 in Kraft getreten ist. Dort heisst es in Artikel 8: «Richtpläne bezeichnen die Gebiete, in denen besondere Massnahmen ergriffen werden müssen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sicherzustellen.» Während der jahrelangen Debatten darüber haben nicht einmal die Walliser oder Bündner so getan, als wüssten sie nicht, was mit «Zweitwohnung» gemeint ist. Infosperber hatte mehrmals darüber berichtet:
Definition im Walliser Richtplan
Der zuständige Staatsrat Jean-Michel Cina und CVP-Präsident Christoph Darbellay kennen den eigenen kantonalen Richtplan. Dort steht im Koordinationsblatt D.1/3 eine klare Definition: «Unter dem Begriff Zweit- oder Ferienwohnung werden Wohnungen in Chalets und Appartmenthäusern verstanden, die nur zeitweise genutzt werden.»
Der kantonale Richtplan unterscheidet zwei Arten von Zweitwohnungen, nämlich solche «die vom Eigentümer als Ferienwohnung selber genutzt (kalte Betten)» oder «als Ferienwohnung an Gäste oder an Saisonangestellte vermietet werden (warme Betten)». Das Koordinationsblatt D.1/3 «Integrierter Tourismus» war vom Walliser Staatsrat mit Entscheid vom 28. März 2007 in der Kategorie «Festsetzung» beschlossen worden.
Erstwohnungen erfordern einen ständigen Wohnsitz
Der Beschluss des Staatsrates basiert auf einer «Grundlagenstudie Zweitwohnungen». Darin heisst es zum Steuerdomizil des Wohnungseigentümers: «Eigentümer von Zweitwohnungen sind in ihrem Ferienort in Form von Einkommens- und Vermögenssteuern beschränkt steuerpflichtig. Steuerlich relevant sind der Wert der Liegenschaft und der tatsächliche/potentielle Ertrag daraus». Im Gegensatz zu Zweitwohnungen definiert der Walliser Richtplan Erstwohnungen als «Wohnungen, die von Personen mit ständigem Wohnsitz in der Gemeinde genutzt werden».
Gemäss Richtplan des Kantons Wallis wird also eine Zweitwohnung nur zeitweise benutzt und der Benutzer hat seinen ständigen Wohnsitz – also sein Steuerdomizil – in einer anderen Gemeinde.
Darbellay und Cina erneut mit Nebelpetarden
Nach dem Urteil des Bundesgerichts griffen der Walliser CVP-Staatsrat Jean-Michel Cina und der Möchtegern-Regierungsrat und Noch-CVP-Präsident Christoph Darbellay erneut zu Nebelpetarden. In der Tagesschau tat Cina so, als falle er aus allen Wolken und Darbellay jammerte über die möglichen Einnahmeausfälle im Wallis. Gegenüber Tagesanzeiger.ch meinte Darbellay: «Wenn es in diesem Stil weiter geht, müssen wir uns eine Volksinitiative ernsthaft überlegen.» Diese kämpferisch erscheinende Haltung hat wenig Substanz, denn bis ein neuer Verfassungsartikel in Kraft wäre, gingen schnell fünf Jahre ins Land. Doch das spielt auch keine Rolle, denn Darbellay geht es vor allem um die Steigerung seiner Chancen für die Walliser Staatsratswahlen 2017.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Besitzer einer Zweitwohnung in einem Altbau im Wallis.
Herr Weber und welche die jetzt jubeln, dank ihnen werden viele kleine Handwerker weniger Aufträge erhalten, daher Personal abbauen müssen und die Arbeitslosenkassen belasten und weniger Steuern zahlen…..!!! Weiteres trauriges wirtschaftfeindliches Verhalten was sich rächen wird, dank linker Planwirtschaft….!!!!
Es ist höchst bedenklich, wie nach dem Bundesgerichtsentscheid das bürgerlich politische Personal der Gebirgskantone noch extremer jammert und weiter auswegsuchende Trickserei betreibt als zuvor. Es gibt zwar problematische Volksentscheide, beispielsweise wenn sie Menschenrechte einschränken. Hier aber hat das Bundesgericht den Volksentscheid als rechtlich problemlos, klar und vollziehbar anerkannt. Statt jammern sollten die Behörden endlich die Chance für einen leicht anderen Tourismus packen und damit für neue Arbeitsplätze. Apropos Arbeitsplätze: Das Baugewerbe lebt nicht nur von Neubauten. Renovationen und Umbauten beschäftigen die Branche ebenso. Immer mehr bestehende Zweitwohnungen dürften das entsprechende Alter erreichen. Aber Darbellay, Neuhaus und Co. klagen lieber und nützen damit niemandem, als vielleicht ihrer Karriere. Dies wiederum ist staatspolitisch bedenklich.
Immer wieder amüsiere ich mich köstlich ab den fast 99% linken-grünen Kommentaren und Meinungen in dieser Infosperber Fore, ich glaube fast der einzige bürgerliche Schreiber zu sein, welche mich dann auch, ob dieser Tatsache immer riesen Freude bereitet, diese herauszufordern und zu ärgern
@) Walter Gurtner: Das ist nicht so sehr eine Frage von «links» oder «rechts", sondern mehr von Vernunft und Unvernunft.
Das Gejammer um die verlorenen Arbeitsplätze im Ferienhausneubausektor ist ziemlich verlogen. Wer hätte wohl diese tausenden Ferienhaus-Neubauten in diesem und im nächsten Jahr gebaut? Viele lokale und regionale Baufirmen hätten sich mit Kurzzeitbeschäftigten, v.a. aus dem Ausland, aufgebläht um in einem Jahr über den konjunkturellen Einbruch zu jammern. Wie schon erwähnt, bietet der Sanierungs- und Unterhaltsbereich noch ein grosses Potential. Der wirtschaftliche Anteil des Ferienhaustourismus, mit wenigen Wochen Belegung pro Jahr, wird für die lokale Wertschöpfung massiv überschätzt.
Noch ein Tipp für die nun «auftragslosen» Handwerker im Wallis und Graubünden: tausende Dächer warten darauf, endlich mit Solarzellen neu eingedeckt zu werden, um damit einen wesentlichen Beitarg zur Energiewende beitragen zu können.