Arena_Grundeinkommen

Arena: Zum Grundeinkommen haben Frauen vorne am Pult nichts zu sagen © srf

SRF zieht Arena-Männerrunde vors Bundesgericht

Barbara Marti /  Eine Arena über das bedingungslose Grundeinkommen muss Frauenaspekte berücksichtigen, hatte die Beschwerdeinstanz UBI entschieden.

Der zentrale Arena-Ring war am 27. April 2012 ausschliesslich Männern reserviert. Doch von einem «bedingungslosen Grundeinkommen», das zur Debatte stand, würden Frauen deutlich mehr profitieren als Männer. «Die Situation der Frauen in der Schweiz, mindestens der Hälfte der Bevölkerung, ist nicht sachgerecht dargestellt worden», kritisierte Martha Beéry-Artho, Gründerin der IG Frau und Museum. Und siehe da: Die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI gab der Beschwerdeführerin recht.
Das will die *Arena-Leitung und die *Chefetage des Fernsehens SRF nicht akzeptieren. Das Bundesgericht hat Martha Beéry mitgeteilt, dass das Fernsehen den UBI-Entscheid beim Bundesgericht anfechtet, erklärte Beéry gegenüber Infosperber. Das Fernsehen SRF und die SRG haben den Weiterzug unterdessen bestätigt. Sie halten die ausgestrahlte Arena-Sendung nach wie vor für «sachgerecht». Ihre Argumente wollen SRG und SRF nicht angeben, weil es sich um ein laufenden Verfahren handelt.
Beschwerdeinstanz: «Zu enge Optik»
Die Männerrunde im zentralen «Arena»-Ring habe primär über die finanziellen Folgen, die Vereinbarkeit mit einem liberalen Staatsverständnis und die Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit diskutiert. Diese Optik sei «zu eng» gewesen, beanstandete die Beschwerdeinstanz UBI. «Zentrale Aspekte» seien nicht zur Sprache gekommen. Deshalb habe die Arena-Sendung die Konzession verletzt. Weder die unbezahlte Arbeit, noch die ehrenamtlichen Tätigkeiten, noch die Unterstützung von betreuungsbedürftigen Menschen habe die Arena thematisiert, kritisierte die UBI. Das Argument des Fernsehens, dass diese Aspekte in andern Sendungen zur Sprache kämen, liess die UBI nicht gelten. Eine grosse «Arena»-Sendung habe in sich sachgerecht zu sein.
Entscheidend für die Sachgerechtigkeit sei zwar nicht die Zusammensetzung der Runde, aber die zur Sprache gebrachten Inhalte. Wörtlich erklärte die UBI in ihren Erwägungen:
«Angesichts der Bedeutung gerade von unbezahlter Arbeit, namentlich in den privaten Haushalten und der Familie…, stellt dieser Gesichtspunkt im Rahmen des Themas der beanstandeten Sendung keinen Nebenpunkt dar. Es geht dabei auch um einen zentralen Aspekt der Initiative, welcher die ganze Bevölkerung und ganz besonders die in diesem Bereich viel stärker engagierten Frauen betrifft. Dessen weitgehende Auslassung hat die Meinungsbildung des Publikums über die Initiative ‹Für ein bedingungsloses Grundeinkommen› erheblich beeinträchtigt. Die fehlende Transparenz diesbezüglich wirkte sich vor allem auch angesichts des fehlenden Vorwissens des Publikums zur Initiative negativ auf die Meinungsbildung aus.»
Über den Erfolg der Beschwerde bei der UBI haben nur wenige Schweizer Medien berichtet.
Im Hintergrund die Volksinitiative
Die Initiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen», die das Thema der beanstandeten «Arena»-Sendung war, wurde im Frühjahr 2012 lanciert. Sie verlangt, dass jeder Mensch, der rechtmässig in der Schweiz wohnt, monatlich ein garantiertes Einkommen erhalten soll (einschliesslich Lohneinkommen oder Renten). Damit soll jeder und jede in Würde und Freiheit leben können, ohne von Existenzängsten geplagt zu werden. Die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens soll ein Gesetz festlegen. Die Initianten haben bereits über 100’000 Unterschriften gesammelt, so dass sie wahrscheinlich zustande kommt.

*Richtigstellung: In diesem Text hiess es ursprünglich, dass die «männliche Arena-Leitung» und «die männliche Chefetage des Fernsehens SRF» das Beschwerdeurteil der UBI nicht akzeptieren wollten. Diese Charakterisierungen waren falsch. Richtig ist, dass die «Arena»-Redaktion von zwei Frauen (Marianne Gilgen; Franziska Ingold) geleitet und paritätisch von einer Frau (Sonja Hasler) und einem Mann geleitet wird. In der neunköpfigen Geschäftsleitung von SRF haben zwei Frauen in wichtigen Funktionen Einsitz (Lis Borner, Nathalie Wappler). Die Infosperber-Redaktion bedauert diese Fehler und entschuldigt sich bei den Betroffenen.

NACHTRAG
Die Argumentation der SRG für den Weiterzug ans Bundesgericht und die Meinung dazu von Martha Beéry-Artho auf Infosperber vom 24.5.2013


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Die Autorin ist Redaktorin und Herausgeberin der Zeitschrift «FrauenSicht».

Zum Infosperber-Dossier:

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Eine Meinung zu

  • am 8.05.2013 um 15:37 Uhr
    Permalink

    Leider wird zuviel Gewicht auf bezahlte Arbeit gelegt. Die Zukunft liegt in der Trennung von Einkommen, Arbeit, Lohn. Frauen könnten bisher oft nur Kindererziehung und Haushalt «ohne Bezahlung» leisten, weil Männer in der teuren Schweiz höhere Löhne für die ganze Familie als Ernährer kriegten. Dass durch die Emanzipation der Frau Scheidung zugunsten der Frauen geschieht, während der Ehe der Mann durch Arbeitsüberlastung keine Attraktivität zur Erhaltung einer emotionalen Partnerschaft aufrecht erhalten kann ist klar. Dass Männer danach finanzielles Desaster und sozialer Abstieg ertragen müssen wird auf einem anderen Stern abgegolten. Dass nun Frauenrechtlerinnen das Bundesgericht belästigen ist der letzte Gipfel. Zeit mit der Anklägerin die nächste Sendung Arena nur mit Frauen zu starten: das wird die logische Marktkonsequenz sein! Nicht das Bundesgericht! Mit dem gesparten Geld vor Gericht zu gehen können Aufbauendere Propogandas für Frauen gestartet werden: wen interessiert noch ein Gerichtsprozess wegen Unterdrückung der Frau oder falscher Darstellung des bGE bezogen auf die wohlverdiente Frauenarbeit ohne Lohn! Haushaltarbeit ist de facto Zukunfts- Arbeit! Ohne Lohn: egal ob Mann für zwei Menschen und mehr Geld verdient- die Frauen in der Schweiz leben das Privileg getrennt von Lohn leben zu können. Das bGE wird die Trennung von Lohn, Arbeit und Einkommen noch verdeutlichen! RE

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