Der Pestizid-Prüfer des Bundes trägt zwei Hüte
CVP-Nationalrat Markus Ritter, Präsident des Schweizer Bauernverbandes (SBV), kann erfahrungsgemäss auf die eidgenössische Zulassungsbehörde für Pestizide vertrauen. Das war auch in seinem Interview mit dem Kassensturz von SRF nicht anders. Auf die Frage des SRF-Magazins, wieso die Schweizer Landwirte das Pflanzengift tonnenweise auf ihren Feldern versprühen, obwohl die internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO dieses als «wahrscheinlich krebserregend» bezeichnet hat, schob er die Verantwortung auf die Behörden: «Es ist wichtig, dass die Bewilligungsbehörde jetzt diese Frage prüft und schaut, ob diese Bewilligung für die Schweiz noch zulässig ist.»
Prüfbehörde sieht kein Krebsrisiko
Doch welche Behörde überprüft und bewilligt die Pestizide, die in der Schweiz in Umlauf kommen? Wie unabhängig beziehungsweise vertrauenswürdig ist diese Bewilligungsbehörde? Diesen Fragen ist Infosperber nachgegangen und ist auf eine erstaunliche Vernetzung gestossen.
In der Schweiz entscheidet das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) über die Zulassung der Pestizide. Über dessen Vernetzung mit der Pestizidindustrie hat Infosperber schon früher berichtet. Das BLW trifft seine Entscheide auf der Grundlage der Risikobewertung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Dabei erstaunt immer wieder, wie gut die Glyphosat-Beurteilung durch das BLV mit jener der EU-Prüfbehörde harmoniert, namentlich mit jener des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), das in der laufenden Zulassung im Auftrag der EU die wissenschaftliche Beurteilung für das Pflanzengift Glyphosat liefert. Sowohl für das BLV als auch für das BfR ist die Verwendung von Glyphosat problemlos möglich. Ein Krebsrisiko bestehe nicht.
So kam das deutsche BfR im Oktober 2015 zum Schluss, «dass kein Krebsrisiko hinsichtlich der beabsichtigten Nutzung als Herbizid besteht». Kurz darauf liess das Schweizer BLV verlauten, dass aufgrund der «bisherigen umfänglichen, internationalen Beurteilung kein krebserzeugendes Risiko abgeleitet wurde».
Geschlossener Kreislauf der Risikobwertung
Diese Übereinstimmung ist kein Wunder, denn in der BLV-Abteilung für «Risikobewertung» ist der Humantoxikologe Jürg Zarn als Leiter der wissenschaftlichen Beurteilung für die gesundheitliche Einschätzung von Pestiziden zuständig und gleichzeitig sitzt er an zentraler Stelle im Zulassungsverfahren der EU, nämlich in der «BfR-Kommission Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände», welche für das BfR die «sachverständige Beratung» übernimmt. Zarn ist gar deren stellvertretender Vorsitzender.
Das BfR meldet seine Risikobeurteilung an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Auch das BLV arbeitet laut eigenen Angaben «eng mit der EFSA zusammen». Hier schliesst sich der Kreis: Das BLV orientiert sich folglich an den Risikobeurteilungen, die von jener BfR-Kommission vorgespurt werden, deren stellvertretender Vorsitzender der BLV-Prüfexperte Jürg Zarn ist. Einen entsprechenden Hinweis für diese internationale Vernetzung sucht man auf der Internetseite des BLV allerdings vergeblich.
In der «Zeitschrift für Ernährungsmedizin» vom Oktober 2014 stellte Zarn verharmlosend fest: «Höchstkonzentrationen werden meist sehr viel tiefer festgelegt, als toxikologisch nötig wäre, und die Einhaltung gesetzlicher Höchstwerte wird kontinuierlich geprüft. Aus diesen Gründen werden Pestizidrückstände als gesundheitlich unbedenklich eingestuft, wenn die Pflanzenschutzmittel vorschriftsgemäss eingesetzt werden.»
Zusammen mit drei Pestizid-Lobbyisten
Das BfR ist wiederholt für seine Glyphosat-freundliche Haltung aufgefallen. In Zusammenhang mit der Beurteilung von Glyphosat warfen namhafte Wissenschaftler dem BfR «vorsätzliche Fälschung» und «Falschinformation der Öffentlichkeit» vor (siehe Infosperber: Glyphosat: Risikoinstitut hat «falsch informiert»).
Die industriefreundliche Haltung des BfR hat einen Grund: In der beratenden BfR-Kommission sitzen auch drei Vertreter der Pestizid-Industrie: Zwei von BASF und einer von Bayer. Von einer unabhängigen Kommission kann also keine Rede sein, umso mehr als die meisten Studien von den Pestizidherstellern selber stammen und – trotz öffentlichem Interesse – geheim sind.
Das BfR hat im laufenden Zulassungsverfahren einen Persilschein für Glyphosat zuhanden der EU-Kommission geliefert. Erst durch den Widerstand der Vertreter von Frankreich, Italien, der Niederlande und von Schweden wurde vor kurzem eine Zulassung für weitere 15 Jahre im letzten Moment verhindert und das Dossier zur weiteren Abklärung zurückgewiesen.
Fazit: Wenn Bauernpräsident Ritter auf eine unabhängige Prüfung von Glyphosat durch die Schweizer Bewilligungsbehörden BLW und BLV zählt, dann glaubt er wohl an den Weihnachtsmann. Auf jeden Fall haben die Schweizer Pestizidspritzer erst dann etwas zu befürchten, wenn die vier genannten EU-Staaten sich in der EU-Kommission durchsetzen werden.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine
Glyphosat wird massgeblich auch durch die enormen Mengen von importierten Futtermitteln zur Produktion von „Schweizer Fleisch“ aus Glyphosat-behandeltem Herbizid-resistenten Mais, Raps,Soja und Getreide via Fleisch, Milch Eier und Zuchtfischen in die Nahrungskette eingeschleust. Die Risiken werden aber von den „Experten“ in den Bundesämtern auf „Empfehlung“ der mächtigen Agrarchemie-Lobby gegen Omertà-Cash verharmlost und deren Anwendung ist zur Absatzförderung der billig zu produzierenden Herbizide bis wenige Meter an die Trinkwasserfassungen erlaubt!