Ein revolutionärer Vorschlag für andere Steuern
upg. In der EU sind Vorschläge für das Besteuern von Banktransaktionen schubladisiert. Eine noch viel radikalere Mikrosteuer auf dem ganzen Zahlungsverkehr schlägt der Zürcher Vermögensverwalter Felix Bolliger vor – als Ersatz für das heutige Steuersystem. Wir geben Bolliger Gelegenheit, seinen Vorschlag darzustellen.
Nicht mehr den Menschen und seine Arbeit besteuern
Statt die Menschen und deren Arbeit zu besteuern, sollte man in Zukunft den gesamten Zahlungsverkehr besteuern. Dieser Zahlungsverkehr ist in einer modernen Wirtschaft unvorstellbar gross und stellt ein ebenso grosses Steuersubstrat dar. Eine einheitliche Mikrosteuer pro Zahlungsbelastung und -gutschrift genügt, um den ganzen Finanzbedarf von nationalen Budgets zu decken.
In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Struktur des Zahlungsverkehrs in Richtung Finanzwirtschaft verschoben. Nehmen wir das Beispiel Schweiz – hier steht einem Bruttoinlandprodukt (BIP) von 600 Milliarden CHF ein 300x grösserer Zahlungsverkehr von geschätzten 185‘000 Milliarden CHF bis 200‘000 Milliarden CHF gegenüber: Anhaltsgrössen, die diese Zahlen untermauern, sind
- der Zahlungsverkehr via Swiss Interbank Clearing. Die SNB Statistik weist hier für 2012 95‘000 Milliarden CHF aus (siehe SNB, C1, Januar 2013; die Zahlen werden hier nach alter Statistikmethode ausgewiesen),
- der hiesige Devisenhandel. Aus Sicherheitsgründen wird er auf separaten Plattformen wie CLS abgerechnet und nimmt jährlich gemäss BIS Triennial Central Bank Survey (September 2013) über 50‘000 Milliarden CHF für sich in Anspruch,
- der in-house Zahlungsverkehr von Bankinstituten und PostFinance. Dieser dürfte konservativ geschätzt bei 35‘000 Milliarden CHF liegen (offizielle Statistiken liegen nicht vor).
Die Grössenordnungen
Geldmassen von diesem Ausmass zu bewegen ist nur dank Computerisierung möglich. Die neue Wirtschaftsordnung, in der nun der Finanzsektor einen dominanten Platz einnimmt, öffnet neue Horizonte. Sie ermöglicht nichtkonforme fiskalpolitische Überlegungen wie etwa folgende Promillerechnung: Steuern und Sozialabgaben ergeben (2011) für die Schweiz Fiskaleinnahmen von 170 Milliarden CHF. Wird ein Zahlungsverkehr von 200‘000 Milliarden CHF mit einem Promille automatische Mikrosteuer belegt (0.5 Promille je Belastung und Gutschrift), resultieren Einnahmen von 200 Milliarden CHF.
Die existierenden Steuern und Abgaben werden im Prinzip hinfällig.
Eine automatisch erfasste Mikrosteuer auf dem Zahlungsverkehr hat u.a. folgende Vorteile
- In einer komplexen, globalisierten, wirtschaftlich volatilen Welt geht die automatische Mikrosteuer «back to the basics»; «back to what we understand».
- Die automatische Mikrosteuer bringt die Fiskalpolitik auf Augenhöhe mit der modernen Weltwirtschaft.
- Eine viel mildere Steuerbelastung wird auf eine sehr viel breitere Schulter verteilt.
- Die automatische Mikrosteuer ist nicht länger personenbezogen, wie etwa die Einkommenssteuer. Der Mittelstand, der seit Jahren steuerlich am härtesten in die Pflicht genommen wird, wird durch die automatische Mikrosteuer massiv entlastet.
- Auch die real produzierende Wirtschaft wird steuerlich stark entlastet.
- Die individuelle Konsumkraft wird drastisch erhöht. Beispiel: Bei einem Einkommen von 100’000 CHF stellt die automatische Mikrosteuer eine Steuerbelastung von 1 Promille dar, also 100 CHF, anstelle von rund 20’000 CHF Einkommenssteuer, etc.
- Viele indirekte Steuern auf Konsumgütern, aber auch die aufwändig abzurechnende Mehrwertsteuer, können allesamt, allenfalls schrittweise, abgeschafft werden.
- Die AHV kann ebenfalls durch die automatische Mikrosteuer finanziert werden, die Wirtschaft wird vom aufwändigen Abrechnungsprozedere befreit.
- Steuerbetrug wird praktisch verunmöglicht. Individuelle Steuertricks (tax optimizing) entfallen; Steuerkriminalität hat einen potenten Gegner – den Grossrechner.
- Der Staat, wie auch SteuerbürgerInnen und die produzierenden Unternehmen, werden von grossem administrativem Aufwand entlastet.
- Es gibt keinen interkantonalen Steuerwettbewerb mehr. International eingeführt führt die automatische Mikrosteuer zu Steuerharmonisierung zwischen Nationen.
- Handel und Eigenhandel in der Finanzindustrie (Banken, Rohstoffhandel, Versicherungen, Hedge Funds) werden neu an der Quelle besteuert. Die Folge ist mehr Transparenz.
- Fehlentwicklungen auf den Finanzmärkten werden rascher ersichtlich – die automatische Mikrosteuer kann als Frühwarnsystem dienen.
Banken, Post und andere Finanzdienstleister erhalten den Leistungsauftrag, die automatische Mikrosteuer auf Tagesbasis abzurechnen und dem Staat abzuliefern. Dafür sind die involvierten Institute grosszügig zu entschädigen. Es wird ihnen die eminent wichtige Pflicht auferlegt, EDV und IT à jour zu halten. Aufgrund der angeführten Punkte ist die automatische Mikrosteuer auf dem Zahlungsverkehr sachlich wie politisch leicht zu vertreten.
Antworten auf zwei Einwände
Einwand: Ein «fischfleischproduzierendes Wollmilchschwein» gibt es nicht, das Konzept ist unrealistisch.
Antwort: In wirtschaftlich starken OECD-Ländern ist ein Zahlungsverkehr, der 100x grösser ist als das Bruttoinlandprodukt BIP, die Regel. Seit Jahren vervielfachen zudem auch Newcomer den Geldverkehr – es sind dies Rohstoffhändler, Beteiligungsfonds, Hedgefonds, Plattformen für Hochfrequenzhandel in Aktien, Devisen, Commodities. Auch Konzerne werden in einer globalisierten Welt vermehrt zu Arbitrage- und Absicherungsgeschäften gezwungen. Eine Mini-Besteuerung bringt die erwähnten Einnahmen.
Einwand: Eine Mikrosteuer könnte leicht umgangen werden, vor allem wenn sie nur national eingeführt wird.
Antwort: Umgehungsgeschäfte sind in der Finanzbuchhaltung einfach zu orten und können dementsprechend geahndet werden. Sinn und Zweck der automatischen Mikrosteuer sind zu respektieren. Im Fall von Umgehungstätigkeiten – der Zahlungsverkehr wird beispielsweise ins Ausland verlagert, wo keine Mikrosteuer anfällt – wird die natürliche Person oder die juristische Person inklusive Leitung nach «altem» Muster besteuert, nämlich aufgrund von Einkommen und Gewinn. Die Vorteile und Erleichterungen, welche die Mikrosteuer mit sich bringt, erhalten nur diejenigen, die sich an die neuen Spielregeln halten.
Ersteinführung in der Schweiz dank Volksinitiative
Mit einer Volksinitiative kann das Stimmvolk verkrustete Systeme direkt korrigieren. Eine von einer Initiative ausgelöste Mikrosteuer-Debatte hierzulande wird auch dem Ausland vor Augen führen, in welch astronomischer Grössenordnung der Zahlungsverkehr einer modernen Wirtschaft operiert, und welches enorme, bis anhin unentdeckte Steuersubstrat «schmerzlos» angezapft werden kann. Mit der Einführung der automatischen Mikrosteuer kann die Schweiz eine evolutionäre Vorreiterrolle übernehmen.
Pragmatische Einführung
Die hier vorgeschlagene Mikrosteuer ist Neuland. Über etliche Zahlungsströme liegen keine offiziellen Statistiken vor, wie etwa beim erwähnten in-house Zahlungsverkehr. Auch stellen Hochfrequenzhandel mit eigenen Handelsplattformen sowie Darkpools eine Blackbox dar, die per heute keine Information über Transaktionstätigkeiten und Volumen abgibt.
Aus diesen Gründen ist die Mikrosteuer pragmatisch einzuführen, indem – parallel zu den normalen Steuern – ein 12-monatiger Probelauf vorgesehen wird. Beim Probelauf werden «unmerkliche» 0.05 Promille auf jeder elektronisch erfassten Belastung und entsprechenden Gutschrift erhoben. Der Probelauf wird ein Bild über Dimension und Struktur des Zahlungsverkehrs abgeben.
Einmal definitiv aufgeschaltet, kann die Mikrosteuer als Erstes die Mehrwertsteuer und in der Folge weitere Steuern und Abgaben ablösen.
Das nationale Budget und die Mikrosteuereinnahmen müssen aufeinander abgestimmt sein. Eine Steuerkommission erhält die Kompetenz, den Mikrosteuersatz einmal jährlich innerhalb einer vorbestimmten Bandbreite festzulegen.
Mit der automatischen Mikrosteuer verschiebt sich die Steuerlast auf eine sehr viel breitere Schulter: Im Fall Schweiz werden nicht 600 Milliarden CHF BIP besteuert, sondern 200‘000 Milliarden CHF Zahlungsverkehr mikrobesteuert. An die Stelle von Steuerprogression tritt Steuerregression. Wird der Zahlungsverkehr als Steuersubstrat anvisiert, steht die Fiskalpolitik vor neuen Realitäten, die es zulassen, Wirtschafts- und Sozialpolitik auf Augenhöhe mit der laufenden Industrierevolution zu betreiben.
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upg. Marc Chesney, Professor für «Quantitative Finance» an der Universität Zürich, hat eine erste Fassung dieses Vorschlags von Felix Bolliger in seinem Buch «Vom Grossen Krieg zur permanenten Krise» übernommen.
Eine solche umfassende «Mikrosteuer auf dem Zahlungsverkehr»
- könne bestehende Steuern ersetzen;
- hätte den Vorteil, Steuerbetrug und Steuerumgehung markant einzuschränken;
- würde der realen Wirtschaft nicht schaden;
- würde wie erwünscht die unproduktive Mikrosekunden-Wetterei von Grossbanken und Hedge-Funds mit derivaten Finanzprodukten, Aktien und Währungen eindämmen.
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Siehe auch:
«Unproduktive Casino-Spekulation endlich besteuern», 13.3.2015
«Schulden und soziale Not: Die Milliarden wären da», 23.2.2015
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Felix Bolliger ist Inhaber der «AG für Vermögensverwaltung» in Zumikon ZH.
Mit diesem Vorschlag wird das Übel nicht an der Wurzel gepackt, sondern nur verschoben. Das Persverse ist heute erstens das Geldmonopol der Banken, was heisst, dass ihnen als Gläubger des gesamten Hart- und Buchgeldes Zinsen entrichtet werden müssen und zweitens die Gewinnmaximierung der Unternehmer. Beides zwingt, um exponentiell steigende Zinsen und Gewinn zu generieren, zu dieser idiotischen und wahnsinningen exponentiellen Steigerung von Produktion, Absatz und Abfallbeseitigung. Daran ändert eine Besteuerung der Zahlungsverkehrs nicht das Geringste.
Ein altes Thema und seit Jahren auch mein Vorschlag für eine zusätzliche(!) Steuer zwecks seit langem überfälliger moderater Rückverteilung von ganz oben in die Mitte und nach unten.
Gut visualisiert:
https://www.youtube.com/watch?v=X2Kb1En2fVs
Ich gehe mit Herrn Schönenberger absolut einig, aber man kann ja das eine tun ohne das andere zu lassen… Die nächste Gelegenheit bietet sich mit der Vollgeld-Initiative!
Eine Steuer, die den Staat substanziell finanzieren soll, kann nur auf die Wertschöpfung erhoben werden, nicht auf Transaktionen. Als Steuer, welche die unsinnigen und volkswirtschaftlich schädlichen Hochgeschwindigkeits-Transaktionen beschränkt, ist diese Steuer sinnvoll, aber mit Sicherheit nicht zur Finanzierung des Staates, sonst verarmt er, wenn die Zahl der Transaktionen zurückgeht, was die Steuer unweigerlich zur Folge hat. Zudem ist die Gefahr der Umgehung enorm und das Resultat wären neue Ungerechtigkeiten. Man muss die Probleme des Geldsystems tiefer angehen.
Ich würde das Einführen einer Mikrosteuer auf dem Zahlungsverkehr nicht mit andern Idealvorstellungen vergleichen, sondern mit dem IST-Zustand. Die heutigen Steuern sind intransparent, bürokratisch, voller Schlupflöcher und als Folge davon äusserst ungerecht. Geht der Zahlungsverkehr zurück, kann man die Mikrosteuer entsprechend erhöhen. Die Steuerbelastung würde noch lange viel tiefer bleiben als heute.
Natürlich wäre eine Einführung mit Unsicherheiten behaftet. Gegen den von Bolliger vorgeschlagenen 12-monatlichen Probelauf parallel zu den heutigen Steuern kann eigentlich niemand etwas einwenden. Die Einnahmen können zurückverteilt werden. Man muss endlich etwas wagen, denn die Pflästerli-Politik führt zu nichts und die kommende Unternehmenssteuerreform geht wieder zu Lasten der kleinen Steuerzahlenden oder zu Lasten z. B. der Schulen wie im Kanton Zürich (siehe «Boni zu Lasten der Schulen» http://bit.ly/1Wbsse6).
Eine geniale Idee! Leider ist das bei uns so: in no time gibt es Leute, die sofort wissen, warum etwas n i c h t geht… Bitte weitermachen, Herr Bolliger! Vielleicht wäre Ueli Maurer als Finanzminister empfänglich für eine solche «revoluzionäre» Idee. Irgendwo müsste man ja anfangen…
Wichtig zu wissen:
Die Mikrosteuer hat NICHTS mit der sogennanten FINANZTRANSAKTIONSTEUER, oder Tobinsteuer, zu tun.
Die Finantransaktionsteuer ist lediglich eine ZUSÄTZLICHE Steuer zum bestehenden Steuersystem. Die Mikrosteuer ERSETZT das ganze bestehende Steuersystem.