SVP-Bundesrichter kritisiert den Nationalfonds
Red. Das Öffentlichkeitsgesetz soll laut Bundesrat den BürgerInnen erlauben, «den Wahrheitsgehalt amtlicher Verlautbarungen zu überprüfen». Der Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli, der bereits mehrmals vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erfolgreich geklagt hat, war dabei, als Bundesrichter das Öffentlichkeitsgesetz aushebelten.
Es ist ausgesprochen selten, dass im Rahmen einer öffentlichen Urteilsberatung am Schweizerischen Bundesgericht gegenüber der Öffentlichkeit neue Tatsachen enthüllt werden. Und weil dies so selten geschieht, ist dies wohl am 2. Dezember 2015 von den wenigen während der Beratung anwesenden Bundesgerichtskorrespondenten auch nicht vermerkt worden.
Die Nachricht war jedoch hochinteressant: der zur Partei der Grünen gehörende Berner Bundesrichter Thomas Merkli wollte unbedingt verhindern, dass der Schweizerische Nationalfonds (SNF) in einige wenige Dokumente im Zusammenhang mit dem Nationalen Forschungsprogramm 67 «Lebensende» (NFP 67) Einsicht gewähren muss, wie das Bundesrichter Lorenz Kneubühler (SP, Bern) beantragt hatte. Der letztere war der Meinung, das öffentliche Interesse überwiege das private Interesse der an diesem Projekt beteiligten Forscher bei weitem.
Merkli (Grüne) widersprach, und um seinem Gegenantrag ausreichend Gewicht zu geben, enthüllte er Vorgänge im Schweizerischen Nationalfonds, die bisher nicht bekannt gewesen waren.
Gutachten einholen, bis es stimmt
Merkli wies auf einen bislang unbekannten Forscher hin, der im Rahmen dieses Programms ein Projekt eingereicht und um Finanzierung aus dem 15 Millonen Franken umfassenden Bundestopf ersucht hatte.
Dazu war vom Nationalfonds von einem bislang ebenfalls unbekannten internationalen Wissenschafter ein Gutachten eingeholt worden. Das Gutachten sollte das Projekt in einer Vielzahl von Aspekten bewerten. Unerfreulich für das Projekt: der ausländische Gutachter versah die einzelnen Punkte, zu denen er Stellung nehmen sollte, in den weitaus meisten Fällen mit der verheerenden Note »poor«, also – wie Merkli selber übersetzte – «armselig», und zwar sowohl zur Qualifikation des betreffenden Forschers als auch in Bezug auf einzelne Aspekte dessen Projekts.
Anstatt deshalb das Projekt abzulehnen, entschieden jedoch die Funktionäre des Nationalfonds – denen offenbar an dem Projekt besonders gelegen war –, bei einem anderen ausländischen Wissenschafter ein zweites Gutachten einzuholen. Man staunt: Nun wurden sowohl derselbe Projektverfasser als auch dasselbe Projekt in genau denselben Punkten mit «very good» bewertet. Damit hatte der SNF das Gutachten, welches gewünscht worden war, und somit kam der nun plötzlich als hervorragend beurteilte Forscher dank den Bemühungen der ihn solcherweise Protegierenden in den Genuss der beantragten Bundesgelder.
In der Diskussion der fünf Bundesrichter obsiegte der Antrag Merklis (Grüne): Bundesrichter François Chaix (FDP, Genf) und Präsident Jean Fonjallaz (SP, Waadt) schlossen sich ihm an. Referent Kneubühler (SP) und sein Zürcher Kollege Peter Karlen (SVP) blieben dagegen in der Minderheit. Karlen gab seinem Unverständnis Ausdruck, dass sich der Nationalfonds dermassen gegen die Einsichtsmöglichkeit der Öffentlichkeit zur Wehr setze.
Schutz der Korruption
Damit hat die Mehrheit der Kammer des Bundesgerichts, welche diesen Entscheid zu verantworten hat, die Korruption im Schweizerischen Nationalfonds geschützt.
Dies allerdings mit verheerendem Resultat: Solange nicht klar ist, welcher der am NFP 67 beteiligten Forscher dermassen Licht als auch Schatten aufweist, besteht gegenüber jedem der am gesamten NFP 67-Programm beteiligten Forscher und ihren zukünftigen Forschungsergebnissen der nicht auszuräumende Verdacht, jeder einzelne von ihnen könnte mit den zahlreichen «poor»-Bewertungen gemeint gewesen sein.
Die Funktionäre des Nationalfonds, welche dieses Debakel zu verantworten haben, müssen ihrerseits zeitlebens mit dem Verdacht leben, in der Weise korrupt zu sein, dass sie so oft und so lange Gutachten zu einem umstrittenen, aber von ihnen gewollten Projekt bestellen, bis dann endlich ein letztes passt, damit sie den Segen aus der Schatulle des Bundes und damit auch die Forschung in die gewünschte Richtung lenken können.
Auf der Strecke geblieben ist der Sinn des Bundesgesetzes über die Öffentlichkeit, Mauscheleien zu vermeiden. In seiner Botschaft zum Öffentlichkeitsgesetz hatte der Bundesrat noch erklärt: «Bisweilen muss es sogar trotz einer wesentlichen Beeinträchtigung der Privatsphäre bestimmter Personen möglich sein, Informationen zugänglich zu machen, so etwa bei Vorkommnissen innerhalb der Verwaltung (z.B. bei Korruptionsfällen).» Dies treffe insbesondere zu, «wenn es um Dokumente geht, die im Zusammenhang mit der Gewährung namhafter wirtschaftlicher Vorteile an Einzelne stehen…».
Das war das Versprechen des Bundesrats im Jahr 2003.
—
Dieser Beitrag erschien in der Zeitschrift «Mensch und Recht»
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine. Der Autor ist verantwortlicher Redaktor der Quartalszeitschrift der Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention «Mensch und Recht». Minelli ist auch Gründer und Verantwortlicher der Lebens- und Sterbehilfevereinigung Dignitas.
Diese Haltung des Nationalfonds ist bekannt, beim NPF 57 (Forschung zu Folgen des Mobilfunkstrahlung) ist bis heute noch nicht alles öffentlich zugänglich, was da geforscht wurde:
"Anlässlich einer Pressekonferenz und einer öffentlichen Informationsveranstaltung wurden lediglich verharmlosende Arbeiten vorgestellt und verharmlosende Angaben gemacht, die der Mobilfunkindustrie dienlich sind. Die restlichen 26 Arbeiten bleiben bis auf Weiteres unter Verschluss und in deutscher Sprache gibt es erst recht nichts» schreibt gigaherz.ch dazu. Das bedeutet, dass mit unserem Steuergeld entweder keine seriöse (für uns BürgerInnen überprüfbare) Wissenschaft gemacht werden soll, oder dass Resultate dabei herauskamen, die von den Lobbyisten nicht erwünscht waren. Ich vermute beides, und wohl zu recht – denn wenn ich die richterlichen Espapaden dazu richtig verstanden habe, möchten da in diesem Gremium sich viel zu wichtig nehmende Leute den Erkenntnisprozess auf ihre Art steuern.
Dass zwei Gutachten zu einer Forschungsidee eingeholt werden, ist an sich kein schlechtes Zeichen, weil auch in der Wissenschaft gilt, dass zwei Augen mehr sehen als eines… aber die Kriterien sind offensichtlich nicht transparent, darum scheuen die Verantwortlichen das Licht. Schade, um nicht mehr zu sagen.
Weil Wissenschaft Auswirkungen auf die Gesellschaft hat, muss sie sich öffentlich verantworten; das gebietet schon die Ethik. Wenn Wissenschaft von der Öffentlichkeit finanziert wird, geht es noch nicht einmal um die Diskussion, was die Ethik gebietet – wir haben die Forschung bezahlt, also gehören uns auch die Resultate samt Einblick in die zugrundeliegenden Annahmen und in die angewendeten Methoden. Das ist übrigens auch meine Haltung gegenüber Publikumsbefragungen (ich war einst selber in diesem Forschungsbereich tätig): Die Befragten müssen über das Resultat der Untersuchung informiert werden – weil das in der Regel nicht gewährt wird, geb ich in der Regel auch keine Antwort bei Befragungen.
Dass der von uns finanzierte SNF Geheimniskrämerei betreibt, gehört abgestellt. Aber bitte nicht das Kind mit dem Bad wegschütten! Dass unterschiedliche Wissenschafter als Gutachter unterschiedliche Urteile abgeben, ist nun wirklich nicht erstaunlich. Wissenschaft – ja, auch die sogenannte Naturwissenschaft! – ist sehr selten exakt in dem Sinne, dass eine bestimmte Forschungsfrage stets nur ein einziges, immer gleichermassen reproduzierbares Resultat hervorrufen würde. Es spielen immer Variablen mit, an die man nicht denkt, die man nicht kennt oder die man vernachlässigt. Der Forscher selbst ist eine der schwierigsten Variablen, weil ihr Einfluss nie ausgeschlossen werden kann. Und genau darum ist Öffentlichkeit der Forschung absolut unverzichtbar.
Der Artikel scheint mir sehr aus einer befangenen Sicht geschrieben. Einerseits behauptet der Autor, es würden solange Gutachten eingeholt, bis das Resultat stimme. im vorliegenden Fall war es ein Zweit-Gutachten was ich nichts als normal finde. Unhaltbar sind die Korruptionsvorwürfe. Dazu müsste der Autor belegen, dass die Verantwortlichen für die Projektevaluation des SNF Gegenleistungen erhalten haben. Auch wenn die Vergabe des SNF manchmal einen zwiespältigen Eindruck hinterlassen kann, ist ein Korruptionsverdacht unhaltbar.
Schliesslich: Ich kenne keine Forschenden, die ihre Ergebnisse nicht publizieren – und so werden auch die die Ergebnisse dieses Projektes wohl publiziert –womit meines Erachtens dem Oeffentlichkeitsprinzip Genüge getan ist. Ob der SNF und seine Gremien optimal funktionieren, sei dahingestellt. Aber wo Mittel verteilt werden, gibt es immer Diskussionen. Ob das nun die Kulturförderung ist oder der Nationalfonds. Die Parlamentarische Kontrolle ist meines Erachtens ausreichend gewährleistet.
Nationale Forschungsprogramme sind a priori verpolitisiert und daher i.d. R wissenschaftlich problematisch bis minderwertig. Die NFPs 70/71 sollen bitte schön die Energiewende bestätigen!
Ich bin schon vor über 30 Jahren in einer Programm-Kommission gewesen, die das Geld vor allem regional und politisch korrekt verteilt hat. NFPs sind wie die KTI im Graubereich von Wissenschaft und Sonderinteressen angesidelt und gehören abgeschafft.
Ein mit Steuergeldern finanzierter Fonds ist zur öffentlichen Rechenschaft verpflichtet. Diese Geheimniskrämerpolitik macht den NF unglaubwürdig. Wissenschaft und Demokratie leben von der öffentlichen, uneingeschränkten Diskussion.
NFPs abschaffen, so dass nur noch Forschung für Grosskonzerne übrig bleibt? Nein, aber die Verfahren sind wirklich suboptimal und müssen verbessert werden.
Mehr Transparenz bei der Vergabe von Forschungsgeldern würde sicher nicht schaden. Ebenso sind die Peer-Review-Prozesse bei der Publikation in den renommierten wissenschaftlichen Zeitschriften nicht über alle Zweifel erhaben. Insofern teile ich die Hauptbotschaft des Artikels.
Titel und Lead sind aber aber ziemlich missverständlich. Da wird im Titel der involvierte SVP-Bundesrichter hervorgehoben, obwohl der Referent – ein SP-Bundesrichter – wie im Beitrag erwähnt, ebenfalls für das Offenlegen war. Und im Lead wird behauptet, die Bundesrichter von SP, FDP und Grünen hätten sich (für die Geheimniskrämerei) durchgesetzt, obwohl der zweite involvierte SP-Bundesrichter ebenfalls überstimmt wurde.
Den Korruptionsvorwurf in diesem Zusammenhang finde ich ebenfalls völlig überrissen wie schon im Kommentar von M. Erzinger erwähnt.
@Matthias Erzinger
Dass ein Zweitgutachten eingeholt wird, ist nicht a priori falsch. Wenn man aber zwei Gutachten hat, die sich diametral widersprechen, kann man nicht einfach dasjenige auswählen, das einem in den Kram passt.
Ich bin etwas irritiert, dass unter Interessenbindungen von Ludwig A. Minelli nicht darauf hingewiesen wird, dass sein Verein Dignitas in dieser Sache Beschwerde ans Bundesgericht geführt hat – er somit Partei ist.