Sperberauge
Urteil mit Signalwirkung für Medien
Das Bündner Kantonsgericht muss Urteile herausgeben, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig sind beziehungsweise aufgehoben wurden, wie das Regionaljournal Graubünden von Radio SRF heute auf Grund eines Urteils des Bundesgerichts vom 21. Juni 2016 berichtet (siehe Link unten).
Wie Infosperber bereits im Februar und im April berichtete, verweigerte das Bündner Kantonsgericht der SRF-Redaktorin Stefanie Hablützel die Herausgabe eines früheren Urteils, das nicht rechtskräftig geworden war sowie eines Urteils, gegen das vor Bundesgericht noch eine Beschwerde hängig war. Dagegen hat Hablützel zusammen mit Radio SRF eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Kontrollfunktion der Medien untergraben
Nun hat das Bundesgericht Klartext gesprochen: Die Praxis des Bündner Kantonsgerichts, die Herausgabe noch nicht rechtskräftiger und aufgehobener Urteile zu verweigern, widerspreche «dem Gebot der Transparenz der Rechtspflege» und verhindere «eine wirksame Kontrolle der Justiztätigkeit». Damit untergrabe das Kantonsgericht «die Kontrollfunktion der Medien» und verletze die Bundesverfassung. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf Kenntnisnahme von Urteilen erstrecke sich «grundsätzlich auf das ganze Urteil mit Sachverhalt, rechtlichen Erwägungen und Dispositiv».
Der Transparenz-Entscheid aus Lausanne hat Signalwirkung für die Berichterstattung der JournalistInnen über die kantonale Justiz. Ab sofort können sie sich darauf berufen. Und das ist dringend notwendig, denn das Bündner Kantonsgericht ist mit seiner restriktiven Praxis nicht allein. Die Gerichte in den meisten Kantonen haben vielfältige Tricks entwickelt, um allzu neugierige JournalistInnen abzuwimmeln oder hinzuhalten.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine
Endlich ein Bundesgerichtsurteil, das die Rechte der Medien schützt und die Geheimniskrämerei von Bezirks- und Kantonsgerichten klar als illegal bezeichnet.