Service public: Preiskontrolle statt Gewinnverbote
Die SKS lehnt die «Pro Service public»-Initiative ab. Eines der Hauptargumente ist folgendes:
«Einerseits würde das Geld für Investitionen fehlen, andererseits ist zu befürchten, dass keine Anreize mehr bestünden, durch attraktive Angebote Einnahmen zu generieren, da ohnehin kein Gewinn gemacht werden dürfte.»
Auf Anhieb ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein Unternehmen, das keine Gewinne anstrebt, weniger investieren soll. Die Kosten für Investitionen werden bekanntlich vor dem Ausweisen eines Gewinns abgezogen. Das Gegenteil scheint plausibler: Ein Unternehmen, das den Ertrag nicht für Dividenden braucht, hat mehr Geld für Investitionen zur Verfügung. Das zeigen beispielsweise die Unternehmen Migros und Coop oder die Mobiliar-Versicherung.
INTERVIEW mit Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS*
Infosperber: Warum glaubt die SKS, dass eine nicht gewinnorientierte Firma, ob eine AG oder eine Genossenschaft, weniger Mittel zum Investieren hat und nicht im Gegenteil mehr?
SKS: Unternehmen, die nicht nach Gewinn streben dürfen, müsste konsequenterweise auch vorgeschrieben werden, wie viele Reserven sie anlegen dürfen, da ansonsten die Forderung, nicht nach Gewinn zu streben, wenig Sinn macht. Gewinne könnten einfach in die Reserven oder andere Investitionen verschoben werden, die der Grundversorgung nicht wirklich dienlich sind. Würden die Reserven beschränkt, fehlten unter Umständen die nötigen Mittel bei unvorhersehbaren grossen Investitionen.
Warum glaubt die SKS, dass Post, Bahn und Swisscom keine Anreize mehr haben würden, möglichst attraktive Angebote zu generieren, wenn sie keine Gewinne an die Aktionäre mehr ausschütten können? War dies etwa die bisherige Hauptmotivation? Unternehmen, die nach Statuten oder Rechtsform nicht gewinnorientiert sind wie Migros, Coop, Mobiliar oder die KI-Konsumenteninfo AG, versuchen doch alles, um attraktive Angebote zu generieren.
Es gibt einen wesentlichen Unterschied: Migros, Coop, Mobiliar und die KI-Konsumenteninfo AG stehen mit all ihren Produkten/Dienstleistungen in direkter Konkurrenz zu anderen, gewinnorientierten Unternehmen. Ohne attraktive Angebote würden sie vom Markt verschwinden. Unternehmen, die eine Grundversorgung sicherstellen, haben im Bereich der Grundversorgung jedoch keine direkte Konkurrenz (z.B. die Post bei Briefen im Monopolbereich). Bei jedem Monopolisten besteht die Gefahr der Monopolrente. Die Initianten setzen deshalb darauf, «ein Gewinnstreben zu verbieten». Die SKS findet es sinnvoller, den Unternehmen einen angemessenen Gewinn zuzugestehen und gleichzeitig eine Preiskontrolle zu etablieren (UVEK/Preisüberwacher bei der Post/den SBB, Preisobergrenzen im Fernmeldegesetz bei der Swisscom für Grundversorgungsleistungen): So können attraktive Angebote in der Grundversorgung honoriert und gleichzeitig die Konsumenten vor überhöhten Preisen geschützt werden.
Welche Beispiele von Unternehmen, die nach Statuten oder nach Rechtsform nicht gewinnorientiert sind und aus diesem Grund keine möglichst attraktiven Angebote generieren, kann die SKS nennen?
Siehe unsere Antwort oben.
Setzt sich die SKS konsequenterweise dafür ein, dass auch andere Grundversorger des Service Public wie zum Beispiel a) die Wasserversorger oder b) die Krankenkassen mit der OKP (Pflichtleistungen) oder c) die staatlichen Gebäudeversicherungen Gewinne und Dividenden anstreben sollten, damit attraktive Angebote generiert werden?
Die Frage kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Grundsätzlich ist die SKS der Auffassung, dass in Service Public-Bereichen, bei denen viele Innovationen/attraktive Angebote denkbar sind, auf das Modell «Angemessener Gewinn plus Preiskontrolle» gesetzt werden sollte. Dies betrifft zum Beispiel die Post, die SBB und die Swisscom, während zum Beispiel bei einem Wasserversorger «attraktive Angebote/Innovationen» weniger gefordert sind, da sie mit Frisch- und Abwasser einen klar umrissenen, beschränkten Auftrag haben und ein öffentliches Gut – Wasser – vertreiben. Bei den Krankenkassen (OKP) ist ein Gewinn-Anreiz nicht nötig, da die Krankenkassen in Konkurrenz zueinander stehen und unattraktive Anbieter vom Markt verschwinden.
Bei den Krankenkassen ist die nicht gewinnorientierte Grundversorgung (Service Public) von den andern, gewinnorientierten Leistungen (Zusatzversicherungen, Taggeld) klar getrennt. Warum glaubt die SKS, dies wäre bei der Post, der Bahn oder der Swisscom nicht möglich?
In der Theorie sind die beiden Systeme getrennt, in der Praxis gibt es jedoch zahlreiche Möglichkeiten, Kosten aus dem liberalisierten Bereich beim regulierten Bereich anfallen zu lassen. Zudem ist eine solche Trennung bei der Post und der Swisscom mit Risiken behaftet, da bereits jetzt politische Bestrebungen bestehen, die gewinnbringenden Teile dieser Unternehmen zu privatisieren.
Die SKS verweist auf «weitere Argumente gegen die Initiative». Dort steht unter 2.: «Ländliche Gebiete und Bergregionen werden benachteiligt, weil sie nicht mehr auf eine gut funktionierende Grundversorgung zählen können.» Aufgrund welcher Annahmen befürchtet die SKS, dass das Parlament eine Quersubventionierung der Stadt- und Landversorgung (Berggebiete) verbieten würde? Kann die SKS ein einziges Parlamentsmitglied nennen, welches eine so unsinnige Interpretation des neuen Verfassungsartikels (Verwaltungsbereich») in ein Gesetz schreiben würde?
Die SKS ist im Gegensatz zum Nein-Komitee nicht der Auffassung, dass die Initiative eine Quersubventionierung Stadt/Land verbieten würde. Die SKS befürchtet jedoch bei einer Annahme der Initiative eine Verschlechterung des Service Public. Dies würde vor allem die ländlichen Gebiete und Bergregionen treffen, da diese mehr davon profitieren als urbane Gebiete.
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*Das Interview wurde schriftlich geführt.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine. Der Autor war Mitgründer und bis 2001 Mitherausgeber und Redaktionsleiter des K-Tipp. Seither freier Publizist, Buchautor und Redaktor Infosperber. Von 2000 bis 2012 Mitglied des SKS-Stiftungsrats.
Es kann doch im Ernst niemand gegen den «Service Public» sein…..
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Es ist schon erstaunlich in was für einem desolaten Zustand das Konsumenten-Bewusstsein und die dementsprechenden sog. Konsumentenschutz-Organisationen in diesem Lande sind. Die Hochpreis-Insulaner realisieren ihre Macht vielleicht nach dem 5. Juni. Wie auch die Politik, die uns mit dem Parlamentsentscheid zur Initiative gezeigt hat was sie von Konsumentenschutz hält.
Es gibt eine weitere Differenz zwischen der SKS und dem Initiativ-Komittee:
Die SKS schreibt auf ihrer Website:
"Die SKS ist gegen überzogene Löhne von CEOs und Kaderangestellten, gemäss dem Wortlaut der Initiative müssten jedoch SBB, Post und Swisscom für alle Angestellten klären, ob deren Löhne nicht höher sind als beim Bund. In der Praxis würde dies zu einer grossen Bürokratie und offenen Fragen führen…"
Jedoch verlangt der schlecht formulierte Wortlaut der Initiative ("Der Bund sorgt dafür, dass die Löhne und Honorare der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen nicht über denjenigen der Bundesverwaltung liegen.") gerade *nicht* ein Vergleich nach Lohnstufen, sondern ganz banal, dass keine Löhne höher als der höchste Lohn in der Verwaltung sein dürfen. Das ist derjenige eines Bundesrats mit 445’000 Franken pro Jahr, plus Spesenpauschale von 30’000 CHF/a, plus allenfalls eine weitere Entschädigung von 12’000 CHF/a für das Bundespräsidium.
Wenn die SKS wirklich gegen überzogene Löhne von CEOs und Kaderangestellten wäre, müsste sie wenigstens bezüglich dieses Punkts für die Initiative sein. Ich finde es z.B. total daneben, dass z.B. der Chef der Swisscom mit 1’832’000 Franken entlöhnt wird. Die Gross-Bänker bekommen zwar noch viel mehr, aber ich konnte sehr einfach frühere Konten bei solchen Banken künden. Bei Swisscom bin ich hingegen Zwangskunde, wie auch bei Post und SBB.
Regula Ritz schreib (und ich steh auch dahinter): Die Grünen werden sich weiterhin für einen guten Service public in allen Landesteilen einsetzen. Handlungsdruck besteht insbesondere im Bereich der Interneterschliessung und bei den stark steigenden ÖV-Preisen. Zentral ist für die Grünen auch die Verhinderung des Dienstleistungsabkommens TISA.
Die nächste Initiative muss gegen Missinterpretationen sorgfältiger formuliert werden!