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BDP-Nationalrat Hans Grunder half den Linken und Grünen aus der Patsche © parlament.ch

Nationalrat vertagt Entscheid zum Atomausstieg

Hanspeter Guggenbühl /  Der Nationalrat hat den Entscheid über den Zeitpunkt des Atomausstiegs bis zur Debatte der «Energiestrategie 2050» aufgeschoben.

Ein knapper Entscheid war zu erwarten: Denn die Mehrheit der nationalrätlichen Energiekommission hatte per Motion beantragt, die Laufzeit der alten Atomkraftwerke auf 50 Jahre zu befristen. Damit würde der Atomausstieg stufenweise bis 2034 vollzogen. FDP und SVP sowie der Bundesrat lehnten hingegen eine Begrenzung der AKW-Laufzeit ab. Später kippte auch die CVP-Fraktion ins Nein-Lager.

Politische Taktik, inhaltlich begründet

Linke und Grüne, die einen schnellen Ausstieg aus der Atomenergie anstreben, mussten damit eine Niederlage befürchten. Doch soweit kam es nicht. Aus der Patsche half ihnen der Berner BDP-Nationalrat Hans Grunder: In einem Ordnungsantrag verlangte er, den Entscheid über die Motion und damit über die AKW-Laufzeit aufzuschieben bis zur Beratung über die «Energiestrategie 2050». Diesem Vertagungs-Entscheid stimmten neben den Grünen und der SP auch die meisten BDP- und CVP-Mitglieder zu. Resultat: Der Nationalrat befürwortete gestern den Aufschub mit 97 gegen 85 Stimmen. In der Minderheit blieben FDP und SVP, die einen sofortigen Entscheid gegen die Befristung verlangt hatten. Soviel zur politischen Taktik.

Inhaltlich begründete Grunder den Aufschub mit zwei Argumenten: Erstens sei die Motion unklar, weil sie den Titel «Verhandlungslösung» trage, im Text aber eine Befristung anstrebe. Laut Stellungnahme des Bundesrates hingegen ist klar, dass es sich um eine «Befristungslösung» handelt; darum lehnt er sie ab. Zweitens, so sagte Grunder, könne der Ständerat die Motion erst in der Herbstsession behandeln. Damit aber werde sie «obsolet», weil der Bundesrat seine Vorlage zur «Energiestrategie 2050» und damit zum Atomausstieg schon vorher beschliessen wolle. Ein vorzeitiger Beschluss des Nationalrats – ob für oder gegen die Motion – hätte damit nur Symbolcharakter.

Ausstieg 2029, 2034 oder gar nicht?

Der Entscheid über die AKW-Laufzeit ist damit aufgeschoben, aber nicht aufgehoben: In der Vorlage zur «Energiestrategie 2050» ans Parlament wird der Bundesrat (wie schon in seiner Vernehmlassungs-Vorlage) wohl beantragen, die heutige gesetzliche Regelung beizubehalten. Demnach können bestehende Atomkraftwerke unbegrenzt betrieben werden, solange die Aufsichtsbehörde Ensi (Eidgenössisches Nuklearsicherheits-Inspektorat) die Sicherheitsanforderungen als erfüllt betrachtet.

Wie viel Sicherheit diese bieten, ist allerdings umstritten. Selbst Ensi-Direktor Hans Wanner liess in den letzten Monaten durchblicken, ein hohes Sicherheitsniveau bei Nachrüstungen lasse sich mit dem heutigen Kernenergiegesetz gerichtlich nur bedingt durchsetzen. Im Klartext: Die AKW dürfen nicht nur betrieben werden, solange ihre Sicherheit gewährleistet ist (wie es der Bundesrat interpretiert), sondern solange sich ein unsicherer Betrieb nicht nachweisen lässt. Darum fordert auch das Ensi eine Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit.

Politischen Druck macht schliesslich die 2012 eingereichte Volksinitiative der Grünen. Sie fordert eine Befristung der Laufzeit auf 45 Jahre. Damit müsste der Bund das letzte Schweizer AKW (jenes in Leibstadt) schon 2029 abschalten.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

Zum Infosperber-Dossier:

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Energiepolitik ohne neue Atomkraftwerke

Erstes, zweites und drittes Gebot: Der Stromverbrauch darf nicht weiter zunehmen.

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Eine Meinung zu

  • am 13.06.2013 um 23:07 Uhr
    Permalink

    Eine gefährliche Taktiererei! Aus lauter Angst vor Schadenersatz winden sich die Räte um einen politischen Entscheid. So bleiben nur sicherheitsrelevante Entscheide und das machen die korrupten Atomfreunde (ENSI)…. im schlimmsten Falle erst nach einem gröberen «Zwischenfall". Unverantwortlich! Kern des Übels ist eigentlich das Kernenergie-(Anti-)Haftpflichtgesetz, das macht klar, wer verliert und das Unbezahlbare bezahlen soll.

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