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Der Ständerat will mittelgrosse Anlagen von der KEV ausschliessen und mit Einmalvergütung fördern. © Landhaus Ohe

Der Kuhhandel zwischen Industrie und Ökostrom

Hanspeter Guggenbühl /  Die Ökostromer erhalten die Wurst und löschen der Industrie den Durst. Dieser Subventions-Handel fordert ein solares Bauernopfer.

Es geht um Elektrizität. Doch gestern Montag im Ständerat tönte es wie in einer Agrar-Debatte: «Man kann das als Kuhhandel bezeichnen», sagte der Berner BDP-Ständeherr Werner Luginbühl. Damit meinte er die Parlamentarische Initiative mit dem langen Titel «Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energie ohne Bestrafung der Grossverbraucher», auch «Energiewende light» genannt. Und Bundesrätin Doris Leuthard begrüsste die revidierte Vergütung von Solarstrom aus kleinen und mittelgrossen Anlagen mit den Worten: «Auch Kleinvieh macht Mist.»

Zum «Kuhhandel»: Der Staat erhöht einerseits die Abgabe zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Ökostrom, nämlich von maximal 1,0 auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde; das ist ein Maximum auf Vorrat, weil die Realisierung von Wind-, Solar- und kleinen Wasserkraftwerken stockt. Auf der andern Seite wird diese Abgabe an stromintensive Industriebetriebe vollständig oder teilweise zurückerstattet, sofern sie einen kleinen Teil der gesparten Abgabe investieren, um ihre Energieeffizienz zu steigern. Die Cleantech-Lobby erhält damit die Subventions-Wurst und löscht der Industrielobby den Durst nach billigem Strom .

Kompromiss mit einer Differenz

Der Glarner Freisinnige Pankraz Freitag erkennt in dieser Initiative ein «Menu mit zwei Hauptspeisen»: Gut schmecke ihm die Entlastung der Industrie, schlecht die Erhöhung der «ineffizienten» KEV, denn diese werde auch noch seinen Enkel belasten. Aber er sei bereit, «die schwer verdauliche Mahlzeit zu schlucken», sagte der Glarner Wasserkraft-Lobbyist. Das taten auch jene Ratsmitglieder, denen die Subventionierung der Industrie weniger gut schmeckt als die Erhöhung der KEV. Resultat: Ohne Gegenstimme stimmte die kleine Parlamentskammer der Vorlage als Ganzes zu.

Nun zum erwähnten «Kleinvieh»: Gegenüber der ursprünglichen Fassung des Nationalrats schuf der Ständerat folgende Differenz: Der Nationalrat hatte beschlossen, kleine Fotovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung (Dachanlagen vorab für Einfamilienhäuser)von der KEV auszuschliessen; stattdessen sollten diese mit einer Einmalvergütung von maximal 30 Prozent der Investitionskosten entschädigt werden. Damit wird die finanzielle Förderung von solaren Kleinanlagen zwar verringert, aber ihre Realisierung beschleunigt. Davon betroffen sind rund 10 000 geplante Anlagen, die heute auf der KEV-Warteliste stehen.

Der Ständerat erweiterte gestern diese Einmalvergütung auf Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung, wie sie etwa auf Bauernhäusern oder Gewerbebauten anzutreffen sind. Das betrifft weitere 6500 geplante Solaranlagen. Doris Leuthard begrüsste diese Ausdehnung der Einmalvergütung, weil man auf diese Art mit weniger Geld mehr Solarstrom-Anlagen fördern könne. Für David Stickelberger, Geschäftsführer von Swissolar, ist diese zusätzliche Aufweichung der KEV hingegen «ärgerlich» und für viele Investoren hinderlich. Linke und grüne Ständeräte fürchten nun, der Kompromiss respektive «Kuhhandel» zwischen Ökostrom und Industrie sei mit diesem Entscheid labiler geworden. Zudem sei nun ungewiss, ob die SP ihre Cleantech-Initiative, welche beide Parlamentskammern zur Ablehnung empfehlen, zu Gunsten des beschriebenen «Kuhandels» zurück ziehen wird.

Bis Ende Session muss der Deal unter Dach sein

Um die Differenz bei der Solarstrom-Förderung zu bereinigten, geht die Vorlage jetzt wieder zurück an den Nationalrat. Dabei stehen beide Seiten unter Zeitdruck. Denn sie möchten die neue Regelung zur Unterstützung von Ökostrom und zur Entlastung der Industrie bereits ab nächstem Jahr verwirklichen. Um das zu erreichen, muss der Handel bis Ende der laufenden unters Dach gebracht werden. Weil es um Subventionen geht, wird das wohl gelingen.

Siehe auch «Parlamentarischer Poker um Energie und Ökostrom» vom 8.3.2013

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

Zum Infosperber-Dossier:

SolaranlageBauernhof-1

Energiepolitik ohne neue Atomkraftwerke

Erstes, zweites und drittes Gebot: Der Stromverbrauch darf nicht weiter zunehmen.

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