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AKW Beznau: Unbefristete Laufzeit mit «Langzeitbetriebskonzept» © axpo

Der Atomausstieg bleibt ohne Ablaufdatum

Hanspeter Guggenbühl /  Die alten Atomkraftwerke sollen unbefristet weiter produzieren – aber unter neuen bürokratischen Bedingungen.

Neue Atomkraftwerke (AKW) werden in der Schweiz verboten. Alte AKW dürfen weiter dampfen, solange die Aufsichtsbehörde ENSI sie als sicher beurteilt – theoretisch also bis zum St. Nimmerleinstag. Diesen Grundsatz haben Bundesrat und Parlaments-Mehrheit nach der Atomkatastrophe von 2011 in Fukushima beschlossen. An diesem Beschluss will der Bundesrat in seiner Vorlage zur Energiestrategie 2050 respektive der darin vorgesehenen Revision des Kernenergiegesetzes festhalten (siehe Artikel auf Infosperber «Der lange Abschied vom Atomzeitalter»).
Neue Bedingungen für alte AKW
Die Mehrheit der nationalrätlichen Energiekommission (UREK-NR) folgte gestern Dienstag im Wesentlichen dem Antrag des Bundesrates. Die unbefristete Laufzeit verknüpfte sie gemäss ihrer Medienmitteilung aber mit folgender zusätzlichen Bedingung: Die heute über 40-jährigen AKW in Beznau und Mühleberg müssen ab dem Alter von 50 Jahren, die jüngeren AKW Gösgen und Leibstadt nach 40 Betriebsjahren alle zehn Jahre ein «Langzeitbetriebskonzept» vorlegen.
Dieses Konzept soll zeigen, wie eine «steigende Sicherheit gewährleistet» werden kann; dies unter anderem mit baulicher Nachrüstung, Sicherung von Fachwissen und Rekrutierung von kompetentem Personal. Aufgrund dieses vagen Konzepts soll dann das ENSI entscheiden, ob es die Bewilligung für weitere zehn Betriebsjahre erteilen will oder nicht. Das bedeutet, salopp ausgedrückt: Der Atomausstieg bleibt ohne Ablaufdatum, soll aber mit neuen bürokratischen Vorgaben flankiert werden.
Betriebszeit von 45, 50, 60 Jahren oder unbefristet
Ob dieser und andere Entscheide der vorberatenden Kommission im National- und später im Ständerat Bestand haben, ist freilich ungewiss. Denn es gibt dazu mehrere Minderheitsanträge: Eine rechtsbürgerliche Minderheit will analog zum Bundesrat auf die gesetzliche Verankerung des atomaren «Langzeitbetriebskonzepts» verzichten und die Lebensdauer überhaupt nicht befristen. Eine rotgrüne Minderheit beantragt eine generelle Begrenzung der Laufzeit auf 50 Jahre – eine Forderung, welche die BKW als Betreiberin des AKW Mühleberg erfüllt, nachdem sie sich aus Wirtschaftlichkeitsgründen gewzungen sieht, «Mühleberg» im Jahr 2019 abzuschalten. Eine rosahellgrüne Minderheit fordert eine Laufzeitbegrenzung auf maximal 60 Jahre. Eine hängige Volksinitiative der Grünen schliesslich begrenzt das Alter aller Schweizer Atomkraftwerke auf 45 Jahre – also das heutige Alter von «Beznau I».
Diese Anträge bestätigen: Der Streit um die Laufzeit der alten Atommeiler bleibt offen. Den endgültigen Entscheid wird wohl erst eine Volksabstimmung bringen.
Subventionen auch für grosse Wasserkraftwerke
Weiter beantragt die Mehrheit der nationalrätlichen Energiekommission, die Subventionierung der Stromproduktion auf neue grosse Wasserkraftwerken (ab 10 Megawatt Leistung) auszudehnen. Konkret: Der Staat soll 13 bis 15 hydrologische Projekte, die mangels Rentabilität sistiert sind, mit einmaligen Beiträgen unterstützen. Diese Geschenke können bis zu 40 Prozent der Investitionskosten decken. Das Geld dazu soll der Kasse entnommen werden, mit der heute die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für neue Solar-, Wind-, Biomasse- und kleine Wasserkraftwerke finanziert wird. Auf der andern Seite will die Energiekommission Mini-Wasserkraftwerke mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt, die mit viel Geld- und Naturverschleiss nur wenig Strom erzeugen, von der KEV ausschliessen.
Ob diese Mehrheits-Beschlüsse der Kommission im Parlament Bestand haben, ist ebenfalls ungewiss. So wird sich die Lobby der Kleinkraftwerk-Betreiber gegen den Ausschluss der Mini-Kraftwerke wehren. Auf der anderen Seite ist die Subventionierung der geplanten grösseren Wasserkraftwerke unsinnig. Grund: Diese Kraftwerke fördern vor allem die Stromschwemme im Sommerhalbjahr und drücken damit die Marktpreise weiter nach unten (siehe auch Artikel auf Infosperber «Subventionen für Wasserkraft schaden zusätzlich») .


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

SolaranlageBauernhof-1

Energiepolitik ohne neue Atomkraftwerke

Erstes, zweites und drittes Gebot: Der Stromverbrauch darf nicht weiter zunehmen.

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Eine Meinung zu

  • am 27.08.2014 um 18:58 Uhr
    Permalink

    Eine «steigende Sicherheit» gewährleisten, meinen die das ernst?
    Wie kommen wir zu einer verantwortbaren Gesetzgebung? Und wie kommen wir zu einem seriösen ENSI?

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