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Hochwasser-Risiko: Das AKW-Beznau steht auf einer Insel in der Aare © axpo

Beznau-Hochwasserberichte: Axpo soll liefern

Kurt Marti /  Die Axpo soll die Beznau-Hochwasserberichte grösstenteils ungeschwärzt publizieren. Das verlangt der Öffentlichkeitsbeauftragte.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) mahnt den Stromkonzern Axpo zu mehr Transparenz. In seiner Empfehlung vom 11. November 2015 verlangt der Öffentlichkeitsbeauftragte von der Axpo die weitgehend ungeschwärzte Publikation der Beznau-Hochwasserberichte. Nur Personendaten von Axpo-Mitarbeitern und einer Drittperson dürfen abgedeckt werden.

Axpo sieht Sicherheit der Schweiz in Gefahr

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) hatte Infosperber am 11. Februar 2015 beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) ein Zugangsgesuch für die neusten Hochwasserberichte zum AKW Beznau gestellt. Zwei Wochen später schlug das Ensi dem Axpo-Konzern vor, die Berichte zu publizieren. Einzig die Personendaten sollten abgedeckt werden. Von diesem Vorschlag wollte die Axpo jedoch gar nichts wissen und verweigerte die Herausgabe der vier Hochwasserberichte und eines Axpo-Briefes aus folgenden Gründen:

  • Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
  • Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse
  • Drei laufende behördliche Untersuchungen durch das Ensi und das Bundesamt für Umwelt (Bafu)

Axpo blitzt beim Öffentlichkeitsbeauftragten ab

Darauf wollte das Ensi von der Axpo wissen, welche Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse denn betroffen seien. Die Axpo bezeichnete die vom Geheimhaltung betroffenen Textstellen und machte dabei von der schwarzen Farbe grosszügigen Gebrauch. Auch das Bafu äusserte sich auf Anfrage des Ensi zu den von der Axpo bezeichneten laufenden behördlichen Untersuchungen, insbesondere in Bezug auf die Projekte «Plattform Extremereignisse» (Platex) und «Grundlagen Extremhochwasser Aare-Rhein» (Exar).

Doch das Bafu sprang nicht auf die Axpo-Geheimhaltung auf und hatte keine Vorbehalte gegen die Publikation der Dokumente: «Es handelt sich aus unserer Sicht um Fachgrundlagen ohne Geheimnisvorbehalt.» Auch das Ensi liess sich von der Axpo nicht einseifen und konnte die Axpo-Argumente «weder bezüglich der Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse noch bezüglich der Sicherheit der Schweiz nachvollziehen (…).» Folglich lehnte das Ensi die Zugangsverweigerung der Axpo ab und wollte die Dokumente mit der erwähnten Abdeckung der Personendaten herausgeben.

Um die Publikation der Berichte weiter zu verhindern beziehungsweise das Verfahren in die Länge zu ziehen, reichte die Axpo am 1. Juli beim Öffentlichkeitsbeauftragten einen Schlichtungsantrag ein (siehe Infosperber: «Axpo hält Beznau-Berichte weiter unter dem Deckel»). Darin wiederholte die Axpo ihre Argumente, die nun in der Empfehlung des Öffentlichkeitsbeauftragten alle in hohem Bogen abgewiesen werden: Von einer angeblichen Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit durch die Herausgabe der Berichte will der Öffentlichkeitsbeauftragte mit Verweis auf die Stellungnahmen des Ensi und des Bundesamtes für Umwelt ebenso wenig wissen wie von einer Verletzung des Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisses. Auch das Argument der laufenden Verfahren ist laut der Empfehlung des Öffentlichkeitsbeauftragten «nicht nachvollziehbar».

Die Geschichte hat eine lange Vorgeschichte

Mit der Empfehlung des Öffentlichkeitsbeauftragten sind die Hochwasserberichte aber noch nicht dem Axpo-Gral entrissen: Wenn die Axpo mit der Empfehlung des Edöb nicht einverstanden ist, kann sie dagegen rekurrieren und die Öffentlichkeit weiterhin an der Nase herumführen. Leserinnen und Leser von Infosperber wissen, dass die Geschichte bereits eine lange Vorgeschichte hat:

  • Nach der Fukushima-Katastrophe verlangte das Ensi von der Beznau-Betreiberin Axpo Berichte, die das Hochwasserrisiko abklären sollten. Aufgrund eines Gefälligkeitsgutachtens im Auftrag der Axpo verkündete das Ensi am 7. September 2011, das AKW Beznau habe «den Nachweis der Beherrschung des 10’000-jährlichen Hochwassers» erbracht.
  • Beznau-Kritiker und Infosperber deckten auf, dass der Axpo-Bericht realitätsfremd mit blossem Hahnenwasser rechnete, ohne jegliches Schwemmgut (Holz, Autos) und Geschiebe (Geröll, Sand).
  • Darauf verlangte das Ensi von der Axpo einen revidierten Bericht, der im November 2014 vorlag. In einer Medienmitteilung erklärte das Ensi, jetzt habe man «Schwebestoffe und Geschiebe» berücksichtigt und kam – wenig überraschend – zum gleichen Schluss wie vor drei Jahren: Das AKW Beznau ist «ausreichend gegen Hochwasser geschützt».
  • Auf Anfrage von Infosperber sah das Ensi vor einem Jahr «keinen Anlass», die Hochwasserberichte herauszugeben. Selbst die Namen der Axpo-Expertenbüros blieben geheim (siehe Infossperber: «Die Atomaufsicht braucht dringend eine Radikalkur»)
  • Erst als Infosperber am 11. Februar 2015 ein Zugangsgesuch aufgrund des Öffentlichkeitsgesetze (BGÖ) einreichte, entschied sich das Ensi zu mehr Transparenz.

Tsunami könnte zur atomaren Katastrophe führen

Es ist unbedingt notwendig, dass die Hochwassergefahr realistisch abgeklärt wird und entsprechende Massnahmen getroffen werden. Deshalb müssen die Hochwasserberichte öffentlich diskutiert werden und nicht nur im kleinen Interessenkreis von Ensi, Axpo und servilen Expertenbüros. Denn ein Hochwasser könnte zu einer Rückstauung der Aare führen. Der Durchbruch des angestauten Wassers könnte wie ein Tsunami das AKW-Gelände meterhoch überfluten und im schlimmsten Fall zu einer atomaren Katastrophe führen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Kurt Marti war früher Geschäftsleiter, Redaktor und Beirat der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES)

Zum Infosperber-Dossier:

Ensi

Atomaufsichtsbehörde Ensi

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi entscheidet darüber, ob AKWs noch sicher genug sind.

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Kontrolle dank Öffentlichkeitsgesetz

Bürgerinnen und Bürger müssen für Transparenz von Regierungen und Verwaltungen stets kämpfen.

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Eine Meinung zu

  • am 13.11.2015 um 11:46 Uhr
    Permalink

    Wenn die Axpo die Beznau-Hochwasserberichte wegen «Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz» nicht herausgeben will, muss doch der unbedarfte Leser annehmen, dass die Hochwassergefährdung des AKWs derart gross ist, dass für die Schweiz grosse Gefahr besteht, und dass man die Öffentlichkeit deshalb lieber nicht informiert, weil die sonst die sofortige Abschaltung des Alt-AKWs verlangen könnte.

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