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Vorher-Nachher-Bilder: Werbung für Schönheitsoperationen © ss

Werbung: Österreich verbietet Vorher-Nachher-Fotos

Barbara Marti /  Ein «Schönheitsoperationen-Gesetz» führt zudem für Schönheits-Operationen ohne medizinischen Grund ein Mindestalter von 16 ein.

Dem Gesetz hat das österreichische Parlament schon vor einiger Zeit einstimmig zugestimmt. Es tritt Anfang nächsten Jahres in Kraft.
Bei Verstössen droht eine Geldstrafe in der Höhe von umgerechnet 20’000 Euro. Im Wiederholungsfall oder bei einer schwerwiegenden Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen werden maximal 25’000 Euro fällig.
Das dritte europäische Land
Laut Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) ist Österreich erst das dritte europäische Land, das eine derartige gesetzliche Regelung hat. Die Ministerin begrüsst insbesondere das Mindestalter für Jugendliche: «Nur so können wir den enormen Druck von den jungen Menschen nehmen.»
Andrea Mautz, Bundesfrauengeschäftsführerin der SPÖ, sagt, gerade in der Pubertät seien viele mit ihrem Aussehen unzufrieden und müssten ihre wahre Schönheit erst kennen lernen. «Ein Eingriff kann zum Bumerang werden, an dessen Folgen die Menschen dann ein Leben lang zu leiden haben.»
Gesundheitliche Gefahr für den Körper
Der österreichische Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) begründete das Verbot von Schönheits-Operationen an unter 16-Jährigen mit den gesundheitlichen Gefahren für den Körper, der noch im Wachstum ist. Nur medizinisch indizierte Operationen sind ab dem nächsten Jahr noch erlaubt.
Bei 16- bis 18-Jährigen sind medizinisch nicht begründete Schönheitsoperationen nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich. Dazu gehören eine psychologische Beratung der Patientin oder des Patienten und die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Zwischen der Einwilligung und der Operation muss eine Wartefrist von mindestens vier Wochen eingehalten werden.

Verbot für Vorher-Nachher-Bilder
Mit dem Gesetz verschärft Österreich auch die Werbevorschriften und verbietet unter anderem eine bildliche Darstellung des Behandlungserfolges durch Vorher-Nachher-Bilder. Ein Provisionsverbot soll verhindern, dass medizinische Laien aus finanziellen Interessen zu Schönheitsoperationen gedrängt werden.
Zudem soll das Gesetz die Qualität von Schönheits-Operationen erhöhen. So sollen nur noch Fachärztinnen und -ärzte für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie solche Eingriffe durchführen dürfen. Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen dürfen nur noch diejenigen ästhetischen Operationen durchführen, für die sie ausgebildet sind.
In Deutschland keine Einschränkungen

In Deutschland gibt es wie in der Schweiz kein Verbot. Die deutsche Bundesregierung will medizinisch nicht begründete Schönheits-Operationen an Minderjährigen weiterhin erlauben. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums begründete diese Haltung gegenüber der «Berliner Zeitung» mit dem Selbstbestimmungsrecht der Minderjährigen und den Rechten der Eltern. Zudem sei die Grenze zwischen Operationen mit und ohne medizinischen Grund schwierig zu ziehen.

Italien verbietet Brustvergrösserungen
Das italienische Parlament hat beschlossen, Brustvergrösserungen durch Implantate bei unter 18-jährigen Mädchen zu verbieten. Eine Ausnahme gibt es nur bei Missbildungen. Verstösse gegen das Gesetz werden mit einer Geldstrafe von 20’000 Euro und drei Monaten Berufssperre für die Chirurgen geahndet. Jeder Eingriff und der Typ des Implantates muss neu registriert werden.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Die Autorin ist Redaktorin und Herausgeberin der Zeitschrift «FrauenSicht».

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