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Projekt Oberaletsch (rot): Riederalp/Aletschgletscher (rechts), Belalp (links), Stausee (unten) © Google

Unesco-Welterbe: Knickt Bundesrätin Leuthard ein?

Kurt Marti /  Die Strombarone versuchen im Windschatten von Fukushima den Schutz des Unesco-Welterbes Jungfrau-Aletsch zu knacken.

Mitte April stellte Bundesrätin Doris Leuthard die Pläne des Bundes für die Energiezukunft vor, unter anderem 14 Standorte für neue Wasserkraftwerke. Darunter ist auch das Projekt «Oberaletsch». Keine drei Wochen später unterzeichneten die Gemeindepräsidenten von Naters und Riederalp eine Absichtserklärung zur Nutzung des Wassers des Oberaletsch-Gletschers, zusammen mit der Stromproduzentin Electra-Massa (EM) und dem regionalen Elektrizitätswerk EnBAG. Regie führten die Strombarone der Alpiq, BKW, Axpo und Groupe E, denen die Electra-Massa hauptsächlich gehört.

Die Electra-Massa produziert bereits heute mit dem Wasser des Aletschgebietes 550 GWh Strom, was fast einem Prozent des Schweizerischen Stromverbrauchs entspricht. Mit dem neuen Projekt kämen weitere 100 GWh hinzu. Das Wasser würde unterhalb des Oberaletsch-Gletschers gefasst und über einen 3,2 Kilometer langen Stollen auf die Belalp geführt, von wo das Wasser über einen 625 Meter langen Druckstollen auf die Turbinen beim bestehenden Stausee gelangen würde.

Aber das Einzugsgebiet ist gleich dreifach geschützt: Erstens liegt es im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN), zweitens im Unesco-Welterbe und drittens im Schutzgebiet des Landschaftsrappens.

Electra-Massa diktierte den Gemeinden den Tarif

Die betroffenen Gemeinden erteilten der Electra-Massa im Jahr 1954 eine Konzession zur Nutzung des Wassers im Oberaletsch-Gebiet. Davon machte die Electra-Massa aber nie Gebrauch, so dass die Konzession verwirkte. Anfang Februar 2010 erhielt die Electra-Massa deshalb einen Brief der Gemeindepräsidenten von Naters, Bitsch und Riederalp, in welchem sie die Verwirkung der Oberaletsch-Konzession schriftlich festhielten. Daran hatte die Electra-Massa gar keine Freude. Sie zitierte die Gemeindepräsidenten zu einer Sitzung, an der auch der EM-Verwaltungsrat und ehemalige CVP-Ständerat Rolf Escher teilnahm.

Anschliessend diktierte die Electra-Massa den Gemeinden Naters, Bitsch und Riederalp in einem «persönlichen und vertraulichen» Brief den Tarif und erklärte die Verwirkungserklärung als nichtig. Damit hätten sich auch die Teilnehmer der Sitzung einverstanden erklärt. Zudem sei «derzeit noch nicht vorgesehen, das Thema im Kreis der Gemeinderäte und allenfalls der Gemeindeversammlungen zu beschliessen». Die Strombarone balsamierten die Gemeindepräsidenten hinter den Kulissen unter Ausschluss der übrigen Gemeinderäte und des Volkes.

Der Kuhhandel sickerte durch, EM-Verwaltungsrat Escher musste sich erklären und die Gemeinderäte sprachen sich schliesslich für eine Verwirkungserklärung aus. Nachdem Escher aus dem EM-Verwaltungsrat zurückgetreten war, installierte die Electra-Massa flugs Manfred Holzer in dieser Funktion. Ein geschickter Schachzug, denn Holzer ist Gemeindepäsident von Naters und sitzt zugleich im Stiftungsrat des Unesco-Welterbes Jungfrau-Aletsch.

Bereits sind fast acht Millionen ins Wallis geflossen

Holzer begann wie sein Vorgänger fleissig für die Strombarone zu weibeln, so dass es schlussendlich zur oben erwähnten Absichtserklärung kam. Anlässlich der Medienkonferenz verwiesen die Gemeindevertreter auf die positive Haltung des Bundesamtes für Energie (BFE) und des Stiftungsrates des Unesco-Weltnaturerbes Jungfrau-Aletsch. Anwesend war selbstverständlich auch Alt-EM-Verwaltungsrat Escher, diesmal als VR-Präsident des regionalen Elektrizitätswerkes EnBAG.

Über die Realisierung des Ausbau-Projektes entscheidet letztlich das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) von Bundesrätin Doris Leuthard. Denn seit 2002 existiert zwischen den Gemeinden, dem Kanton Wallis und dem Bund der Vertrag «über die Abgeltung von Ertragseinbussen als Folge der unterbliebenen Wasserkraftnutzung im Gebiet Oberaletsch» (VAEW-Vertrag). Die Gemeinden und der Kanton Wallis haben sich verpflichtet, das Gebiet zu schützen und kassieren dafür jährlich rund 800 000 Franken. Das ergibt in den letzten zehn Jahren rund acht Millionen Franken, welche ins Wallis flossen und welche den Stromkunden über den sogenannten Landschaftsrappen belastet wurden. Allein die Gemeinde Naters kassierte total über drei Millionen Franken.

Viel Simsalabim und Weihrauch: «Das Zusammenfliessen von Philosophien»

Nachdem die Electra-Massa in den 80-er Jahren mehrere Projekte für ein Wasserkraftwerk Oberaletsch erarbeitete, stellten sich die betroffenen Gemeinden 1997 dagegen und reichten ein Gesuch für den Landschaftsrappen ein. Vor allem die Gemeinde Naters und die Ortspartei der CVP waren gierig auf die finanziellen Abgeltungen, so dass die Urversammlung Naters im Mai 2001 dem Vertrag ohne eine einzige Gegenstimme zustimmte. Im aktuellen Bau- und Zonenreglement verspricht die Gemeinde Naters hoch und heilig: «Die Gemeinde Naters verpflichtet sich, das Schutzgebiet Aletsch auf unbestimmte Zeit unter Schutz zu stellen und diesen Schutz während vierzig Jahren nicht aufzuheben».

Im März 2005 unterzeichnete Naters zusammen mit den anderen Gemeinden die «Charta vom Konkordiaplatz» im Zusammenhang mit dem Unesco-Welterbe Jungfrau-Aletsch. Mit viel Simsalabim und Weihrauch wurde die Charta verabschiedet. Darin stehen pathetische Sätze wie beispielsweise: «Die Bezeichnung Konkordiaplatz symbolisiert das Zusammenfliessen von Philosophien zur Konkordiaphilosophie – gleich dem Zusammenfliessen der Gletscher zum Grossen Aletschgletscher».

Der Bund verzichtete «bewusst auf eine vorzeitige Ausstiegsmöglichkeit»

Bereits im Jahr 2005 kam es zum ersten Angriff auf den Schutzvertrag: Die Seilbahngesellschaften der Riederalp und der Belalp planten eine Seilbahnverbindung über das geschützte Aletsch-Gebiet. Obwohl die Planung schon weit vorgeschritten war, pfiff das UVEK die Promotoren ziemlich unsanft zurück. Auf Anfrage der Oberwalliser Zeitung «Rote Anneliese» erklärte das federführende Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG, heute im BFE), dass die Gemeinden und der Kanton Wallis den VAEW-Vertrag «nicht einseitig auflösen» können. Wie aus dem BWG-Schreiben aus dem Jahr 2005 weiter hervorging, wurde bei der Ausarbeitung des Vertrages «bewusst darauf verzichtet», den Gemeinden Naters und Ried-Mörel (heute Riederalp) sowie dem Kanton Wallis «eine vorzeitige Ausstiegsmöglichkeit aus dem eingegangenen Vertrag zu eröffnen.»

UVEK drohte dem Wallis mit der Rückzahlung und dem Rechtsweg

Laut Schreiben des damaligen BWG-Rechtsdienstes waren im Artikel 16 der entsprechenden Bundesverordnung auch «Sanktionsmöglichkeiten für den Fall einer einseitigen Verletzung der Schutzverpflichtung vorgesehen. Danach steht dem BWG das Recht zu, bereits geleistete Zahlungen teilweise oder vollständig zurückzufordern und/oder die Einhaltung der Schutzverpflichtungen auf dem Rechtsweg (Klage) durchzusetzen.» An dieser Rechtsauslegung des UVEK hat sich bisher nichts geändert.

Im Juni 2011, wenige Monate nach der Katastrophe von Fukushima, hat das UVEK in einem Strategiepapier die sakrosankten VAEW-Schutzverträge erstaunlicherweise zur Disposition gestellt: «VAEW-Gebiete: Unter neuen Rahmenbedingungen könnten diese Gebiete wieder der Wasserkraftnutzung zugeführt werden». Das UVEK-Papier trägt die Handschrift der Stromlobby, welche im Windschatten von Fukushima ungeniert ihre bisherigen Ausbauwünsche in die Energiestrategie des Bundesrates einschleuste. Denn die oben erwähnten Sitzungen der Electra-Massa mit den Gemeinden fanden bereits Anfang 2010 statt, also vor Fukushima. Man darf also gespannt sein, ob Bundesrätin Leuthard und das BFE endgültig vor den Strombaronen einknicken. Das wäre dann das Signal für weitere Ausbauprojekte in Schutzgebieten, namentlich in der geschützten Greina-Hochebene.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

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