Infosperber-Gesuch: Axpo interveniert beim Ensi
Das Versteckspiel, welches die Atomaufsicht Ensi und der Axpo-Konzern seit Monaten aufführen, nimmt immer absurdere Züge an. Leserinnen und Leser von Infosperber erinnern sich:
- Nach der Fukushima-Katastrophe verlangte das Ensi von der Beznau-Betreiberin Axpo Berichte, die das Hochwasserrisiko abklären sollten. Aufgrund eines Gefälligkeitsgutachtens im Auftrag der Axpo verkündete das Ensi am 7. September 2011, das AKW Beznau habe «den Nachweis der Beherrschung des 10’000-jährlichen Hochwassers» erbracht.
- Beznau-Kritiker und Infosperber deckten auf, dass der Axpo-Bericht realitätsfremd mit blossem Hahnenwasser rechnete, ohne jegliches Schwemmgut (Holz, Autos) und Geschiebe (Geröll, Sand).
- Darauf verlangte das Ensi von der Axpo einen revidierten Bericht, der im November 2014 vorlag. In einer Medienmitteilung erklärte das Ensi, jetzt habe man «Schwebestoffe und Geschiebe» berücksichtigt und kam – wenig überraschend – zum gleichen Schluss wie vor drei Jahren: Das AKW Beznau ist «ausreichend gegen Hochwasser geschützt».
- Auf Anfrage von Infosperber sah das Ensi «keinen Anlass», die Hochwasserberichte herauszugeben. Selbst die Namen der Axpo-Expertenbüros blieben geheim (siehe Infossperber: «Die Atomaufsicht braucht dringend eine Radikalkur»).
- Drei Monate später, am 11. Februar 2015, bemühte sich Infosperber aufgrund des Öffentlichkeitsgesetztes BGÖ erneut um die Herausgabe der Hochwasserberichte. Nach Ablauf der Antwortfrist erteilte das Ensi dem Axpo-Konzern eine Fristverlängerung, um eine Stellungnahme zu verfassen (siehe Infosperber: «Fristverlängerung für Atomaufsicht»
Ensi will Axpo-Fragen «vertieft prüfen»
Am 16. März 2015, nach Ablauf der Firstverlängerung, liess das Ensi gegenüber Infosperber Folgendes verlauten:
«Bei der Behandlung Ihres BGÖ-Gesuchs zu Dokumenten zum Hochwasser-Risiko des AKW Beznau haben wir in der Zwischenzeit gemäss Art. 11 Abs. 1 BGÖ den betroffenen Dritten (Axpo; Anm. d. Red.) angehört. Diesem wurde für seine Stellungnahme eine Fristverlängerung von einer Woche zugestanden, weshalb die Frist zur Behandlung Ihres Gesuchs verlängert werden musste (vgl. Art. 12 Abs. 2 BGÖ). Inzwischen ist seine Antwort bei uns eingegangen. Aufgrund der Stellungnahme haben sich Fragen ergeben, die vertieft zu prüfen sind. Gemäss Art. 12 Abs. 4 BGÖ teilen wir Ihnen daher mit, dass Ihr Zugangsgesuch eine besonders aufwändige Bearbeitung im Sinne von Art. 10 Abs. 4 Bst. c BGÖ i.V. m. Art. 10 VBGÖ erfordert. Es wird innert einer angemessenen Frist behandelt.»
Laut Artikel 10 der Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (VBGÖ) erfordert ein Gesuch «eine besonders aufwändige Bearbeitung, wenn die Behörde das Gesuch mit ihren verfügbaren Ressourcen nicht behandeln kann, ohne dass die Erfüllung anderer Aufgaben wesentlich beeinträchtigt wird». Die Atomaufsicht Ensi ist mit der Beantwortung des Infosperber-Gesuchs angeblich dermassen überfordert, dass sie neuerdings nur noch von einer angemessenen Frist spricht, ohne diese zu begrenzen. Das ist erstaunlich, denn eigentlich erledigen moderne Kopiermaschinen das Kopieren solcher Berichte innert wenigen Minuten.
Publikation der Berichte ist unerlässlich
Der Fall ist klar: Die Axpo will die Herausgabe der Hochwasserberichte verhindern und das Ensi übernimmt die Rolle einer PR- und Kommunikations-Agentur, die mauert. Für die Publikations-Verweigerung der Axpo gibt es zwei mögliche Gründe:
- Die Axpo-Hochwasserberichte halten einer wissenschaftlichen Diskussion nicht Stand.
- Die Axpo-Hochwasserberichte kommen zum Schluss, dass tatsächlich ein Hochwasserrisiko für das AKW-Beznau besteht.
Selbst wenn am Bericht nichts zu beanstanden wäre, ist eine öffentliche Diskussion dieser Berichte unerlässlich, denn das atomare Risiko trägt die Bevölkerung.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Kurt Marti war früher Geschäftsleiter, Redaktor und Beirat der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES)
Eine skandalöse und gesetzeswidrige Hinhaltetaktik des Ensi. Gleichzeitig bleiben die drei ältesten AKW der Schweiz ungehindert weiter am Netz und die zwei betroffenen Beznau werden gar noch aufgerüstet. Die seit Fukushima hartnäckig durchgehaltene tägliche Mahnwache vor dem Ensi-Büro hinter dem Bahnhof in Brugg bleibt dringend nötig.
Das wahre Problem ist doch nicht primär die zentrale Frage der Beherrschbarkeit der Kernenergie; nein, das Problem liegt in der personellen Ausstattung der unseriös arbeitenden Kontrollbehörde Ensi; die fachlichen und charakterlichen Qualifikationen sind unzureichend und erhöhen das Risiko weil immer offensichtlicher wird dass die Vertuschung, Mauschelei und Kommunikation falscher Infos in Absprache mit Politik und Lobby System hat und geduldet und kultiviert wird.
Die Aussagen von Zimmermann und Schwaller beleuchten zwei wichtige menschliche Schwachpunkte des «japanischen Atomdorfes». Dies belegt sogar die ENSI-Studie, vom August 2011, die sich genau mit solchen Fragen und deren Umgang, sowie deren Mitverantwortung für «Fukushima» auseinandersetzte. Auf meine Frage an ENSI-Direktor Hans Wanner, ob die Erkenntnisse dieses Bericht im ENSI ernst genommen würden und ob entsprechende Präventionstrainings und Coachings mit den Mitarbeitenden veranstaltet würden, war seine Antwort: das ist hier nicht nötig, wir haben eine andere Sicherheitskultur als die Japaner vor Fukushima.