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Initiative «Pro Service Public» kommt zustande

upg /  Vom Bund kontrollierte Betriebe wie Post, SBB oder Swisscom sollen Manager-Löhne begrenzen und dem Staat keine Gewinne abliefern.

Schon über 82’000 Stimmberechtigte haben die von K-Tipp, Saldo, Bon-à-Savoir und Spendere Meglio lancierte Volksinitiative unterschrieben. Den unabhängigen Konsumentenzeitschriften bleibt noch bis Ende August Zeit, die restlichen 20’000 Unterschriften und einige mehr zu sammeln. «Wir werden das schaffen», erklärt Verleger und Mitglied des Initiativkomitees René Schuhmacher.
Die auflagenstarken Konsumentenzeitschriften bemängeln schon lange, dass die Politiker «den Service public ständig abgebaut» hätten, während «die Gewinne dieser öffentlichen Unternehmen steigen und die Führungsetage den Abzockern in privaten Betrieben in nichts nachsteht».
So müsse die Post «im Auftrag des Bundesrats jedes Jahr mehrere hundert Millionen Franken Gewinn an die Bundeskasse abgeben». Mit den Tarifen von Swisscom würden die Konsumentinnen und Konsumenten sogar «Milliarden in die Bundeskasse» zahlen, erklärt René Schuhmacher. Mit dem Geld könne der Bund machen, was er wolle, «beispielsweise Militärflugzeuge kaufen».
Die Initiative will diesen vom Bund kontrollierten Betrieben verbieten, Geld vom Service public abzuzweigen: «Das erwirtschaftete Geld können diese Betriebe dann in den eigenen Betrieb stecken», sagt Schuhmacher. Davon würden der Service für die Kunden und das angestellte Personal profitieren.
Keine Unterstützung von den Sozialdemokraten
Obwohl die Sozialdemokraten, Gewerkschaften und die Konsumentenorganisation SKS den Service public häufig auf ihre Fahnen schreiben, empfehlen sie ihren Kreisen nicht, die Volksinitiative zu unterschreiben.
SP-Präsident Christian Levrat wollte sich gegenüber Infosperber nicht äussern, sondern lässt vom SP-Sprecher Andreas Käsermann folgendes ausrichten:
«Die SPS lehnt ein Gewinnverbot für Bundesbetriebe ab», weil dann die «Leistungen abgebaut» werden müssten, die «Infrastrukturen nicht mehr genügend unterhalten» werden könnte und die «Arbeitsbedingungen unter Druck» kämen.
Diese Folgerungen halten Ökonomen für abstrus. Auf den Einwand, dass Gewinne stets nach allen Ausgaben für Löhne, Infrastruktur und Leistungen anfallen, antwortet Levrat-Sprecher Käsermann nicht.
Keine Unterstützung von den Gewerkschaften
Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB lässt von der Zentralsekretärin Dore Heim folgendes ausrichten:
Ein Gewinnverbot würde «bei den Postdienstleistungen einer Privatisierung Vorschub leisten». Eine Begründung für diese Behauptung gab sie nicht.
Das von der Initiative geforderte Verbot der «Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche» würde die Quersubventionierung im öffentlichen Verkehr (Randregionen, Trassenkosten, Güterverkehr) erschweren oder verhindern, befürchtet die SGB-Zentralsekretärin. Ähnlich argumentiert VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber: Die Initiative «würde der Post verunmöglichen, Gewinne von Postfinance für die Grundversorgung einzusetzen». Und die SBB dürften «Gewinne aus dem Personenverkehr nicht mehr zugunsten des Regional- oder Güterverkehrs einsetzen».
Das entspreche nicht dem Wortlaut der Initiative, entgegnet dazu Initiant René Schuhmacher: «Innerhalb der Post, SBB oder Swisscom sind Quersubventionierungen weiterhin möglich.» Es dürfe nur kein Geld aus den einzelnen Unternehmen an die Bundesverwaltung oder an Dritte wegfliessen. Der Initiativtext verbiete klar nur eine «Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche» des Bundes.

DIE INITIATIVE IM WORTLAUT
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 43b (neu):
Grundsätze für Leistungen der Grundversorgung durch den Bund
1 Im Bereich der Grundversorgung strebt der Bund nicht nach Gewinn, verzichtet auf die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche und verfolgt keine fiskalischen Interessen.
2 Die Grundsätze nach Absatz 1 gelten sinngemäss auch für Unternehmen, die im Bereich der Grundversorgung des Bundes einen gesetzlichen Auftrag haben oder vom Bund durch Mehrheitsbeteiligung direkt oder indirekt kontrolliert werden. Der Bund sorgt dafür, dass die Löhne und Honorare der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen nicht über denjenigen der Bundesverwaltung liegen.
3 Das Gesetz regelt die Einzelheiten; insbesondere grenzt es die Grundversorgungsleistungen von den übrigen Leistungen ab und stellt sicher, dass Transparenz über die Kosten der Grundversorgung und die Verwendung der entsprechenden Einnahmen besteht.

Über die Lancierung dieser Initiative hatte die Tagesschau nicht berichtet.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Der Autor war Mitgründer und langjähriger Mitherausgeber von K-Tipp, Gesundheits-Tipp und Bon-à-Savoir und bis Ende 2012 im Stiftungsrat der SKS.

Zum Infosperber-Dossier:

Tram_1_Basel

Was alles zum Service public gehört

Wo hören Privatisierungen auf? Was muss unter Kontrolle des Staates bleiben? Wo genügt strenge Regulierung?

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2 Meinungen

  • am 5.02.2013 um 10:00 Uhr
    Permalink

    Die Initiative tönt an sich gut. Aber womit sollen die dadurch entstehenden Löcher in der Bundeskasse gestopft werden? Sparmassnahmen? und wenn ja-wo?

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