Denkfabrik fordert die Ächtung von Drohnen
Berliner Regierungsberater dringen auf deutliche Zurückhaltung bei der Aufrüstung der Bundeswehr mit Drohnen und plädieren für die Ächtung autonom operierender Waffenträger. Bereits jetzt sei der Einsatz sogenannter Kampfdrohnen in der Aufstandsbekämpfung mit gravierenden Folgen behaftet, heißt es in einem aktuellen Papier der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin, der grössten aussen- und sicherheitspolitischen Denkfabrik Europas. Schranken des Kriegsrechts würden niedergerissen; außerdem drohe, da Kriege mit Drohnen ohne eigene Opfer geführt werden könnten, eine Zunahme von Militäreinsätzen weltweit.
Ganz besonders aber müsse man die technologische Weiterentwicklung der Drohnen in Rechnung stellen. Bei steigender Komplexität ihrer Aktivitäten könne der Mensch perspektivisch nicht mehr wirklich steuernd eingreifen, sondern allenfalls noch Vorschläge der Maschine bestätigen oder aber zurückweisen. Eine «wirkliche Entscheidungsautonomie des Menschen» im Krieg werde es unter derartigen Bedingungen nicht mehr geben, warnt die SWP. Angesichts der weiteren Barbarisierung militärischer Gewalt spricht sich der Think-Tank für eine neuartige Rüstungskontrolle bei Drohnen aus – während die Bundesregierung den entgegengesetzten Weg geht und die künftige Beschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr in Aussicht stellt.
Zuerst als «illegitim» eingestuft
Die aktuelle Drohnen-Studie der SWP rekapituliert zunächst die rasante Entwicklung des militärischen Gebrauchs sogenannter UAV (Unmanned Aerial Vehicle). Demnach werden UAV seit Anfang der 1990er Jahre eingesetzt – «vor allem für die Überwachung von Einsatzräumen und die Aufklärung von Zielen bzw. Zielpersonen» und ganz besonders in bewaffneten Konflikten «mit einem hohen Anteil irregulärer Kämpfer in dynamischen, kleinen Gruppen». Ende der 1990er Jahre seien die Drohnen bewaffnet worden und hätten sich damit zu einem Werkzeug der «chirurgischen Kriegsführung» entwickelt.
Damit begonnen habe Israel, das seit dem Jahr 2000 gegen die Führung palästinensischer Organisationen Drohnenattacken gestartet habe. Noch im Sommer 2001 sei dies von der US-Regierung als «illegitim» eingestuft worden; nach dem 11. September 2001 habe Washington jedoch seinen eigenen Geheimdiensten den Einsatz von Drohnen «als probates Mittel für den Anti-Terror-Kampf» erlaubt. Heute führten verschiedene US-Stellen UAV-Angriffe in Afghanistan und Pakistan, daneben aber auch im Jemen und in Somalia durch.
Hauptkampfmittel im Anti-Terror-Krieg
Über die Drohnenattacken heißt es in Berichten von Militärstrategen, sie stellten mittlerweile ein «Hauptkampfmittel» der Vereinigten Staaten im sogenannten Anti-Terror-Krieg dar. Demnach sind im Jahr 2011 allein in Pakistan 64 UAV-Angriffe vollzogen worden; 2010 waren es 117. Insgesamt wurden seit dem Amtsantritt von US-Präsident Barack Obama mehr als 300 Drohnenangriffe in Pakistan und Afghanistan geflogen. Durch sie seien, heißt es in konservativen Schätzungen, 2’500 Menschen zu Tode gekommen. Nicht-Regierungsorganisationen weisen regelmäßig auf die sehr hohe Zahl ziviler Todesopfer hin. Dabei führen die USA inzwischen auch sogenannte «Signature Strikes» durch, die sich gegen Unbekannte richten – gegen Personen, die «als Individuen nicht näher identifiziert sind». Diese werden von Drohnen verfolgt und umgebracht, sofern sie aufgrund eines «erkennbare(n) Verhalten(s) in ein terroristisches Muster» passen – Tötung auf Verdacht
«Rechtsstaatlich hochgradig problematisch»
Hinsichtlich der «Signature Strikes» urteilt die aktuelle SWP-Analyse diplomatisch: «Die rechtliche Beurteilung dieser Einsätze ist äußerst umstritten. » Auch darüber hinaus stufen die Berliner Regierungsberater Drohnenattacken überaus kritisch ein. Schon vor zwei Jahren beurteilte die SWP das «Führen von Terroristenlisten», die den UAV-Angriffen oft zugrunde liegen, als «rechtsstaatlich (…) hochgradig problematisch». Da würden ohne jegliches Gerichtsverfahren Personen faktisch zur Exekution freigegeben; oft werde ein Gerichtsverfahren sogar gar nicht erst angestrebt, da man sich nicht zur Offenlegung geheimdienstlicher Informationen drängen lassen wolle. Der Berliner Think-Tank wies damals auf die «Joint Prioritized Effects List» (JPEL) hin, die in Afghanistan operierende NATO-Truppen führen. Auf ihnen seien Personen, die umgebracht werden sollten – womöglich mit Drohnen -, mit «k» für «kill» notiert. Bereits damals waren auf der solchen Listen laut Auskunft der Bundesregierung mindestens 15 Personen auf deutschen Vorschlag hin vermerkt worden.
«Juristische Grauzone» für zukünftige Kriege
Aktuell weist die SWP zudem darauf hin, «dass sich militärische Gewalt durch Drohnen effektiver und kosteneffizienter anwenden» lasse; man müsse sich deswegen fragen, «ob damit nicht auch die Einsatzschwelle für einen Waffeneinsatz sinkt». Nicht zuletzt könnten bei der UAV-Fernsteuerung auch «Zivilisten – wie Geheimdienstmitarbeiter oder Industrievertreter – in die Tötung» von Menschen involviert werden, «obwohl sie nicht Teil regulärer Streitkräfte sind und völkerrechtlich keinen Kombattantenstatus besitzen». Dies dränge künftige Kriege noch stärker «in eine juristische Grauzone», schreibt die SWP über das weitere Niederreißen kriegsrechtlicher Schranken gegen die totale Enthemmung der Gewalt.
Das Ende der Entscheidungsautonomie des Menschen
Schließlich nimmt die SWP erstmals auch die Perspektiven ausführlich in den Blick, die sich aus der technologischen Weiterentwicklung von Drohnen für die Kriege der Zukunft ergeben. Wie es in der Analyse heißt, werden «unbemannte Flugsysteme (…) in ihrem Manövrierverhalten zunehmend autonom». Dank der «Miniaturisierung» des Geräts, steigender Rechenkapazitäten und modernster Algorithmen seien UAV bereits heute in der Lage, zum Beispiel «den idealen Orbit zur Beobachtung eines bestimmten Ziels selbst zu ermitteln». Die zunehmenden Drohnen-Fähigkeiten machten es nötig, immer größere Teile der Steuerung den UAV selbst zu übertragen. «Spätestens wenn UAV Aufgaben von jetzt noch bemannten Kampfflugzeugen übernehmen sollen (…), ist eine flugtechnische Fernsteuerung nicht mehr möglich», schreibt die SWP. Letztlich bleibe dem jeweils operierenden Menschen sogar in außerordentlich weitreichenden Fragen nur noch «die Bestätigung oder Verweigerung einer von der Maschine vorgeschlagenen Lösung». Eine «wirkliche Entscheidungsautonomie des Menschen» gebe es dann nicht mehr.
Denkfarbrik fordert präventive Rüstungskontrolle
«Die technologische Entwicklung von UAV», schreibt die SWP, beschreite «unweigerlich den Weg der Automatisierung» der Kriegführung; «der Mensch als Entscheider mit Ethik und Moralität dankt somit ab». Für die Bundesregierung stelle sich «schon jetzt die Frage, wie weit sie diesem Pfad folgen will». «Im Sinne präventiver Rüstungskontrolle wäre es denkbar, Entwicklung, Beschaffung und Einsatz von autonom agierenden Waffenträgern zu ächten», schlägt der Think-Tank vor und rät: «Die dadurch entstehende Fähigkeitseinschränkung sollte bewusst hingenommen werden, bedenkt man die rechtlichen und ethischen Konsequenzen eines Waffeneinsatzes durch robotische Plattformen der Zukunft. » Damit, dass die deutsche Regierung ihren Beratern in dieser Frage folgen wird, ist nicht zu rechnen: Erst vor kurzem hat Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière bestätigt, er bereite die Anschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr vor.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine. Die «Informationen zur Deutschen Aussenpolitik» (german-foreign-policy.com) werden von einer Gruppe unabhängiger Publizisten und Wissenschaftler zusammengestellt, die das Wiedererstarken deutscher Grossmachtbestrebungen auf wirtschaftlichem, politischem und militärischem Gebiet kontinuierlich beobachten.