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Strenge Beschränkungen und Kontrollen sollen die geheime Entwicklung von Atomwaffen unmöglich machen © N24

Atomabkommen mit Iran: Die Details des Deals

Andreas Zumach /  Rund 100 Seiten und fünf Anhänge umfasst das Nuklearabkommen mit dem Iran. Die Kernpunkte des Vertrags im Überblick.

Zwölf Jahre haben der Iran, die fünf Vetomächte des Uno-Sicherheitsrats und Deutschland (5+1-Ländergruppe) über das iranische Atomprogramm verhandelt. Am Dienstag konnten sie sich schliesslich auf ein umfassendes Abkommen einigen. Das über 100-seitige Dokument mit fünf Anhängen unterwirft das zivile iranische Nuklearprogramm für eine Laufzeit von 10 bis 25 Jahren sehr weitreichenden Beschränkungen und internationalen Kontrollen. Damit soll eine geheime Entwicklung von Atomwaffen unmöglich gemacht werden. Zugleich sieht das Abkommen vor, die Wirtschaftssanktionen und das Waffenembargo schrittweise aufzuheben, welche die Uno, USA und EU seit 2006 gegen den Iran verhängt haben. Die Umsetzung des Abkommens wird durch eine gemeinsame Kommission aus der 5+1-Gruppe und Iran überwacht und gesteuert.
Das Abkommen soll sicherstellen, dass Iran nicht mehr in der Lage ist, Spaltmaterial für Atomwaffen herzustellen – weder durch die Hochanreicherung von Uran auf 90 Prozent noch durch die Produktion von Plutonium.
Die wichtigsten Punkte des Abkommens:

  • Die bisher in verschiedenen Nuklearanlagen des Landes installierten 19’100 Zentrifugen zur Urananreicherung, von denen 10’000 derzeit in Betrieb sind, müssen auf 6104 reduziert werden. Es dürfen auch nur noch Zentrifugen der ältesten, am wenigsten leistungsfähigen Generation vom Typ- IR-1 eingesetzt werden.
  • Von den 6104 verbliebenen Zentrifugen dürfen in den ersten zehn Jahren nach Inkrafttreten des endgültigen Abkommens lediglich 5060 zur Urananreicherung betrieben werden – und dies nur noch in der Anlage Natanz.
  • Für 15 Jahre beträgt die Höchstgrenze der Anreicherung 3,67 Prozent. Dieser Wert ist erforderlich zur Herstellung von Brennstäben in Atomkraftwerken.
  • Alle Zentrifugen in der unterirdischen, durch dicke Bunkerwände gegen Luftangriffe geschützten Anlage Fordo müssen abgebaut und beseitigt werden. Fordo darf nur noch zu medizinischen Forschungszwecken genutzt werden.
  • Alle abgebauten Zentrifugen müssen in versiegelten Depots eingelagert werden, die rund um die Uhr durch Kameras und andere technische Mittel sowie durch Inspekteure der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) überwacht werden. Die IAEO kontrolliert 25 Jahre lang sämtliche Uranminen und Fabriken zur Verarbeitung von Natururan.
  • 97,5 Prozent der im Iran bereits existierenden Vorräte von knapp 12‘000 Tonnen auf den Grad von 5 – 20 Prozent angereicherten Urans sollen entweder auf den Grad von 3,75 Prozent verdünnt oder nach Russland exportiert werden zur Verarbeitung in Brennstäbe für iranische Atomkraftwerke. Im Iran verbleiben 300 Kilo.
  • Die Schwerwasseranlage in Arak wird so umgebaut, dass sie kein Plutonium produzieren kann. Alle hierfür relevanten Teile der bisherigen Anlage werden unter Aufsicht der IAEO verschrottet.
  • Iran darf keine neuen Schwerwasseranlagen bauen. Teheran verpflichtet sich, das bereits vor fünf Jahren unterzeichnete Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag umzusetzen, das den Inspekteuren der IAEO jederzeit unangekündigte Verdachtskontrollen in sämtlichen Nuklearanlagen des Landes erlaubt.

Zusätzliche Kompromisse

All diese Beschränkungen und Kontrollen des iranischen Nuklearprogramms waren bereits in einem Anfang April in Lausanne vereinbarten Eckpunktepapier enthalten. In den seitdem geführten Verhandlungen, insbesondere in den letzten 17 Tagen in Wien, einigten sich die Aussenminister der sieben Verhandlungsstaaten in den noch ungelösten nicht-nuklearen Streitpunkten auf folgende Kompromisse:

  • Die IAEO kann jederzeit Zugang zu konventionellen Militäranlagen wie der Basis Parchin am Kaspischen Meer verlangen, in denen Iran von 1986 bis 2003 möglicherweise atomwaffenrelevante Entwicklungen betrieben hat. Lehnt Teheran das Verlangen der IAEO ab, entscheidet die gemeinsame Überwachungskommission.
  • Zudem verpflichtete sich Iran in einer ebenfalls am Dienstag erzielten Vereinbarung mit der IAEO, bis Ende 2015 alle noch offenen Fragen zu dem mutmasslich zwischen 1986 und 2003 betriebenen militärischen Nuklearprogramm zu beantworten.
  • Das Importembargo für konventionelle Waffen, mit dem der Uno-Sicherheitsrat Teheran 2006 zu Verhandlungen über das Nuklearprogramm zwingen wollte, wird fünf Jahre nach Inkrafttreten des Nuklearabkommens aufgehoben. Nach vorheriger Zustimmung des UN-Sicherheitsrats sind aber in Einzelfällen Waffenlieferungen möglich.
  • Die ebenfalls vom Sicherheitsrat verhängten Restriktionen für die iranische Raketenrüstung laufen nach acht Jahren aus. Von diesen Regelungen unberührt bleiben bilaterale Rüstungssanktionen der USA.
  • Die von der Uno, den USA und der EU seit 2006 verhängten Wirtschaftssanktionen werden schrittweise aufgehoben, sobald die IAEO überprüft und bestätigt hat, dass der Iran seine Verpflichtungen aus dem Abkommen erfüllt hat. Das wird nach Einschätzung aller Experten nicht vor Ende 2015 der Fall sein. Die für die Bevölkerung besonders schmerzhaften Finanz- und Handelssanktionen sollen dann zuerst aufgehoben werden. Die Obama-Administration darf auf Grund eines vom Kongress verabschiedeten Gesetzes ohnehin während der nächsten 60 bis maximal 82 Tage weder bilaterale US-Sanktionen gegen Iran aufheben noch einer Aufhebung im UNO-Sicherheitsrat zustimmen.
  • Die Umsetzung des Nuklearabkommens wird durch eine gemeinsame Kommission aus Vertretern des Iran und der 5+1-Gruppe überwacht und gesteuert.
  • Sollte der Iran nach einer Aufhebung von Wirtschaftssanktionen und Rüstungsrestriktionen gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstossen, treten die UN-Sanktionen nach 30 Tagen automatisch wieder in Kraft – selbst wenn eines der fünf ständigen Ratsmitglieder sein Veto dagegen einlegen sollte.

Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Andreas Zumach ist spezialisiert auf Völkerrecht, Menschenrechtspolitik, Sicherheitspolitik, Rüstungskontrolle und internationale Organisationen. Er arbeitet am europäischen Hauptsitz der Uno in Genf als Korrespondent für Printmedien, wie beispielsweise die tageszeitung (taz), Die Presse (Wien), die WoZ und das St. Galler Tagblatt, sowie für deutschsprachige Radiostationen und das Schweizer Fernsehen SRF. Bekannt wurde Zumach 2003 als Kritiker des dritten Golfkrieges. Im Jahr 2009 wurde ihm der Göttinger Friedenspreis verliehen.

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Eine Meinung zu

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 15.07.2015 um 12:07 Uhr
    Permalink

    Ich erhielt heute früh alarmistische Mails von amerikanischen Republikanern, welche den Deal als äusserst gefährlich einschätzten und zum Widerstand im Kongress aufriefen. So gefährlich wie alle Schweizer Atomkraftwerke zusammen ist er wohl alleweil. Der Hintergrund hat mutmasschlich mit dem Kampf gegen IS zu tun.

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