Zeitung deckt den Mörder ab statt das Opfer
Der vermutliche Mörder ist gefasst. Sowohl Mörder wie Opfer haben ein Recht auf den Schutz ihrer Persönlichkeit.
Das Bild des vermutlichen Mörders durften die Zeitungen und das Fernsehen in den letzten Tagen zeigen, weil dieser auf der Flucht war und gefasst werden musste. Es bestand Gefahr weiterer Gewaltakte. In diesem Fall geht das öffentliche Interesse dem Schutz der Persönlichkeitsrechte vor.
Anders beim Opfer. Ihre Persönlichkeitsrechte müssen die Medien auch nach ihrem Tod schützen, ausser ihre nächsten Angehörigen geben Bilder von ihr frei.
Bei diesem Mordfall allerdings wurde zunächst auch die vermisste Ermordete gesucht und die Kantonspolizei Genf veröffentlichte aus diesem Grund das Foto von Adeline.
Doch nach dem Fund der Ermordeten besteht kein öffentliches Interesse mehr, mit ihrem Bild die Debatte über den Strafvollzug weiterhin zu illustrieren. Die Persönlichkeitsrechte des Opfers sind laut Gerichtspraxis (Fall Barschel) zwar spätestens mit der Bestattung erloschen, doch die Angehörigen können eine Verletzung ihrer emotionalen Bindung ans Opfer geltend machen. Auch vorhandene Bilder des Mordopfers im Internet, etwa auf Facebook, dürfen von Medien nicht weiter verbreitet werden.*
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*Dieser letzte Absatz wurde am 17.9.2013 präzisiert.
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Wer die Rechtslage präzisieren möchte, kann es hier gerne tun und als Meinung veröffentlichen.
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Siehe auch «Familiendrama: Blick und 20Minuten gehen zu weit» vom 19.10.2012
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Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
Und weil es auch ganz geheim ist, wer diesen Fehler von Le Matin hier aufgedeckt hat, versteckt sich der infosperber-Journalist hinter dem Kürzel R.L.
Das welsche Fernsehen zeigte in der Tagesschau beide Gesichter ungeschützt, in der Tagesschau des deutschschweizer Fernsehens war nur das Gesicht des Opfers geschützt. Unterschiedliche Handhabung überall!
R.L.! Wie wäre es mit René Lüchinger.Passt nicht schlecht.Sonst kommt mir niemand in Sinn.