Xeljanz_PfizerKopie

Von einem grossen US-Medikamentenhändler aus dem Sortiment gekippt © cbs

Günstigere Prämien dank Ausschluss teuerster Medis

upg /  In den USA können Kassen Pharmafirmen in die Knie zwingen. Bei uns herrscht bei den Medikamenten eine staatliche Zwangswirtschaft.

Der grösste US-Medikamentenhändler «Express Scripts», der für Versicherer (in den USA häufig Arbeitgeber) das Medikamentenangebot zusammenstellt, hat unter anderem «Xeljanz», ein neues, teures Mittel von Pfizer gegen rheumatische Arthritis, aus dem Sortiment genommen. Insgesamt hat «Express Scripts» dieses Jahr 48 Medikamente ausgeschlossen. «CVS Caremark», der zweitgrösste Medikamentenhändler für Unternehmen, die ihre Angestellten versichert haben, strich 30 teure Medikamente aus dem Angebot.
Immer häufiger nehmen auch andere «Gesundheitspläne» von US-Versicherern teure, ersetzbare Medikamente aus dem Angebot, wenn die betreffende Pharmafirma nicht bereit ist, den Preis zu senken. Als «Express Scripts» «Victoza» aus dem Sortiment nahm, verlor dieser Cholesterinsenker zur Freude der Konkurrenz Marktanteile, wie die New York Times (NYT) am 20. Juni online berichtete.
Die Drohungen, ersetzbare Medikamente aus dem Sortiment zu streichen, zeigen Wirkung. Die NYT zitiert einen Analysten der Credit Suisse, laut dem die Rabatte der Pharmakonzerne auf ihren Listenpreisen von durchschnittlich 20 Prozent im Jahr 2007 auf 32 Prozent im Jahr 2013 gestiegen sind.
Als Resultat würden über 25 Millionen Versicherte dieses Jahr 700 Millionen Dollar sparen, erklärte Jonathan C. Roberts von «Express Scripts».
Pharmafirmen wehren sich mit dem Argument «Zweiklassenmedizin» und mobilisieren von ihnen mitfinanzierte Patienten-Selbsthilfegruppen und Ärzte.
Den Pharmakonzernen passt auch nicht, dass US-Versicherte mit einem kleineren Selbstgehalt belohnt werden, wenn sie unter austauschbaren Medikamenten das günstigere kaufen. Dieser Anreiz fördert den Verkauf der günstigeren Arzneimittel. Um diesen Trend umzukehren, schenken Pharmakonzerne den Patienten unterdessen Gutscheine für die teureren Medikamente, schreibt die NYT.

In der Schweiz ist alles staatlich geregelt
In der Schweiz müssen die Krankenkassen sämtliche Medikamente zahlen, die das Bundesamt für Gesundheit BAG auf eine Liste setzt. Und das zu Preisen, die ebenfalls der Bund fixiert. Obwohl der Bundesrat seit 1996 die alleinige Kompetenz hat, die zweckmässigen Medikamente und deren Preise zu bestimmen und zu regulieren, müssen die Krankenkassen in keinem andern Land Europas für Medikamente so hohe Preise zahlen wie in der Schweiz. Fast ein Viertel der Grundversicherungsprämien verschlingen die Medikamente.
Überdies sind sich Pharmakologen weitgehend einig: Mindestens jedes fünfte Medikament auf der staatlich verordneten Liste der kassenpflichtigen Medikamente ist nicht zweckmässig, wie es das Gesetz vorschreibt. Ein Beschwerderecht gegen gesetzwidrige Medikamenten-Verfügungen des BAG haben jedoch ausschliesslich die Pharmafirmen. Krankenkassen, Patienten- und Konsumentenorganisationen müssen tatenlos zuschauen.
Offensichtlich sind der Bundesrat und das Parlament nicht in der Lage, sich gegen die mächtige Lobby der Pharmakonzerne durchzusetzen. Daran würde eine staatliche Einheits-Krankenkasse nichts ändern. Sie würde die Weichen vielmehr noch stärker in Richtung Staatsmedizin stellen und einen Wettbewerb unter Kassen ausschliessen.

Viele neue Medikamente als Kostentreiber
Wettbewerb unter den Kassen macht allerdings nur Sinn, wenn Kassen und Medikamenten-Grosshändler die Preise mit den Pharmakonzernen aushandeln und ihren Mitgliedern eine Palette von Grundversicherungs-Varianten anbieten können.
In den letzten Jahren haben Pharmakonzerne auffällig viele, extrem teure Medikamente, vor allem für Krebs- oder MS-Erkrankte, auf dem Markt lanciert. Für viel Geld bringen sie einen meist minimalen Zusatznutzen. Oft besteht dieser lediglich im Komfort der Einnahme (wöchentlich statt täglich oder Tabletten statt Spritzen etc) oder er stoppt das Wachsen eines Krebsgeschwürs, ohne aber das Leben der Patienten zu verlängern. In einigen Fällen gelingt es, das Leben – oder häufig das Leiden – von todkranken Krebspatienten nach erfolgter Chemotherapie mit einer zusätzlichen medikamentösen Chemotherapie um einige Wochen oder Monate zu verlängern. Das wird als «grosser Fortschritt» verkauft.
«Lebensverlängernde» Medikamente kosten in der Schweiz wie in den USA horrend viel: Drei Monate zusätzliche medikamentöse Chemotherapie eines Patienten kosten im Durchschnitt über 20’000 Dollar. Dies treffe für 90 Prozent aller Krebsmedikamente zu, welche die Aufsichtsbehörde FDA in den letzen Jahren neu zugelassen hat, erklärte Gerd Antjes, Leiter des Cochrane-Zentrums in Freiburg (D) in der Süddeutschen Zeitung.
Auch gegen Volkskrankheiten wie Rheuma, Diabetes oder für psychische Probleme versuchen Pharmafirmen zuweilen, bewährte, günstige Arzneien durch neue, teure zu ersetzen, indem sie das Blaue vom Himmel versprechen.
Für neue Medikamente, die gegenüber bisherigen einen wirklichen Zusatznutzen bringen, d.h. bedeutend weniger unerwünschte Wirkungen oder einen deutlich besseren patientenorientierten Nutzen (Lebensverlängerung statt Leidensverlängerung, schnellere Genesung, bessere Lebensqualität), sind auch sehr hohe Preise in Kauf zu nehmen. Denn beim heutigen Stand der Medizin wird es für Pharmafirmen immer schwieriger, Durchbrüche zu erzielen. Deshalb sind solche Innovationen mit erheblichem Zusatznutzen selten geworden.
Schon vor elf Jahren hatte der Leiter Onkologie am Basler Kantonsspital, Richard Hermann, festgestellt: «Es gibt nur wenige wirklich tolle neue Medikamente. In vielen Fällen erkauft man sich mit viel Geld kleine Verbesserungen
Die neuste Bilanz vom Mai 2014 des «Gemeinsamen Bundesausschuss», dem höchsten Gremium im deutschen Gesundheitswesen, ist nicht viel besser: Von 73 neuen Medikamenten bringen nur 14 einen «beträchtlichen» Zusatznutzen, 23 wenigstens einen «geringen».

Staat zwang Kassen, schädliche Medikamente zu zahlen
Doch der Staat verpflichtet die Kassen in der Schweiz dazu, fast alle diese «Innovationen» zu Höchstpreisen zu vergüten. Darunter waren auch schon solche mit grossen Umsätzen, die wegen zu vielen unerwünschten Wirkungen wieder zurückgezogen werden mussten: Die Rheuma- und Schmerzmittel «Vioxx», der Cholesterin-Senker «Lipobay», «Prepulsid» gegen Sodbrennen, das Breitband-Antibiotikum «Trovafloxacin», «Raptiva» gegen Psoriasis (Schuppenflechten) oder die Appetitzügler «Reductil» und «Acomplia».
Tausende Patientinnen und Patienten kamen zu Schaden.
Einmal kassenpflichtig – immer kassenpflichtig
Die Konsequenzen, um Patientinnen und Patienten in Zukunft besser vor fragwürdigen Medikamenten zu schützen, haben die Bundesbehörden bis heute nicht gezogen. Im Gegenteil: Auf Wunsch der Pharmakonzerne macht das BAG «Innovationen» zuweilen im «Eilverfahren» kassenpflichtig, damit Patienten sofort «profitieren» können. Erfüllen sich die Versprechen nicht, bleiben solche Medikamente so lange kassenpflichtig, bis die Swissmedic oder der Hersteller selber das Medikament vom Markt nehmen.
Auch dieses Zuschauen des BAG ist gesetzwidrig. Denn die bundesrätliche Verordnung schreibt vor, dass ein Medikament aus der Kassenpflicht sofort «gestrichen» werden muss, «wenn es nicht mehr alle Aufnahmebedingungen erfüllt». Darunter fallen die Zweckmässigkeit im Vergleich mit andern Medikamenten und die Wirtschaftlichkeit.

  • Das BAG hielt es seit 1996 bis heute noch nie für nötig – oder hatte noch nie den Mut dazu, ein Medikament aus der Kassenpflicht zu streichen.
  • Entscheide und Verfügungen des BAG bleiben trotz Öffentlichkeitsgesetz geheim.
  • Hohe Beamte des BAG wechseln ohne Karenzfrist zur Pharmaindustrie oder zu Anwaltskanzleien, die der Pharmaindustrie bei ihrem Lobbying im Bundeshaus helfen.

Das ist Staatsmedizin à la Schweiz.

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Der Autor vertritt Patientinnen und Patienten sowie Prämienzahlende in der Eidgenössischen Arzneimittelkommission EAK.

Zum Infosperber-Dossier:

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Gesundheitskosten

Jeden achten Franken geben wir für Gesundheit aus – mit Steuern und Prämien. Der Nutzen ist häufig zweifelhaft.

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Preise von Medikamenten

Medikamente verschlingen jeden vierten Prämienfranken. Warum müssen die Kassen viel mehr zahlen als im Ausland?

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19 Meinungen

  • am 30.06.2014 um 12:10 Uhr
    Permalink

    Sehr geehrter Herr Gasche

    Sie behaupten: «müssen die Krankenkassen in keinem anderen Land Europas für Medikamente so hohe Preise zahlen wie in der Schweiz". Eine Bitte: Können Sie dies bitte mit Fakten belegen.

    Sie behaupten: «jedes fünfte Medikament ist nicht zweckmässig". Eine Bitte: Können Sie dies bitte mit Fakten belegen?

    Danke für Ihren Bericht.

    Martin Rubeli

  • am 30.06.2014 um 12:16 Uhr
    Permalink

    Das ist ein katastrophaler Befund, der für die schweizerische Volkswirtschaft massive Ressourcenverschwendung zur Folge hat. Warum unternimmt keine Partei oder Organisation etwas? Warum lanciert die SP eine Initiative für eine Einheitskasse, obwohl die Probleme anderswo liegen? Warum eigentlich gilt die Schweiz als wenig korrupt? System failure!

  • Portrait.Urs.P.Gasche.2
    am 30.06.2014 um 15:50 Uhr
    Permalink

    @Martin Rubeli.
    Wenn ich mich nicht täusche, sind Sie der Kommunikationschef der Vereinigung Pharmafirmen in der Schweiz «vips» – ohne dies zu deklarieren.
    1) Dann verfügen Sie ja über ungleich mehr Mittel und Zeit, um endlich herauszufinden, in welchem europäischen Land die Krankenkassen für Medikamente im Durchschnitt mehr zahlen müssen als in der Schweiz. Bisher hat mir «vips» oder «Interpharma» kein einziges Land nennen können. Diese beiden Lobby-Organisationen vergleichen stets die Fabrik-Listenpreise, welche für die Kassen in den meisten Ländern wenig relevant sind.
    2) Nennen Sie mir einen Pharmakologie-Professor, der sagt, es sei weniger als jedes fünfte kassenpflichtige Medikament unzweckmässig.
    Ihren Angaben sehe ich mit Interesse entgegen.

  • am 30.06.2014 um 16:15 Uhr
    Permalink

    "Daran würde eine staatliche Einheits-Krankenkasse nichts ändern.» Nein, denn das beschriebene Problem hat nichts zu tun mit der Form der KKs. Allerdings wäre durchaus denkbar, dass eine staatliche Einheitskasse quasi «intern» solche Probleme mit dem BAG lösen würde, während die bestehenden Kassen ja nebst den fehlenden rechtlichen Mittel gar keine Anreize haben, hier tätig zu werden.

  • am 30.06.2014 um 16:48 Uhr
    Permalink

    Ja, Herr Meier, das sollte man fragen. Zum Thema korrupt, da sollte man Pof. Marc Pieth von der Uni Basel gewinnen. Darum könnten sich Parteien und auch Wirtschaft-
    verbände kümmern. Aber keiner will oder traut sich. Auch die meisten Medien sind dazu blind und taub-
    Ein Beispiel, googeln Sie unter Hans Jörg Petry, Dr. Debusmann und Strophanthin. Oder WHO meint ein Hauptgrund für die hohen Kosten sei chronischer Mikronährstoffmangel. Unsere Politker unterschreiben Verträge, die gerade diese natürlichen Stoffe enorm einschränken. dazu http://www.foodwatch.de Länder und internat. Organisationen wehren sich, die Schweiz NICHT.
    International wird verlangt, dass die Nebenwirkungen bei Studien offengelegt werden.
    Swissmedic stellt sich auf Seite der klagenden Pharma und meint, dies seien Geschäftsgeheimnis.
    Warum gibt es in der Schweiz «MEZIS» oder «no free lunch.org nicht? Das sind weltweite Verbindungen von Ärzten, die sich gegen diese Misstände stellen.
    (Mezis = mein Essen zahle ich selbst) usw. Parteien könnten sie unterstützen.
    Warum ist es unmöglich eine Audienz bei Herrn Alain Berset zu bekommen?
    Seine Sekretärin sagt einfach «NIET"Ja
    Vielleicht will Herr Dr. Paul Günter da helfen???
    Ja, warum eigentlich gilt die Schweiz als wenig korrupt?

  • am 30.06.2014 um 17:18 Uhr
    Permalink

    Sehr geehrter Herr Gasche
    Sie täuschen sich nicht, ich bin der Kommunikationschef der vips. Frage: Welche Relevanz hat das, wenn ich Ihnen als Leser von Infosperber Fragen zu Ihren Behauptungen vorlege?
    Darf ich davon ausgehen, dass Sie seriöserweise keine Behauptung ins Netz stellen, die sich nicht dokumentieren können? Deshalb finde ich Ihre Forderung merkwürdig, ich solle Ihnen beweisen, dass Ihre Behauptungen nicht korrekt sind. Gerne werde ich mich wieder bei Ihnen melden, wenn Sie meine beiden Fragen beantwortet habe.
    Danke für Ihren Bericht.
    Beste Grüsse
    Martin Rubeli

  • am 30.06.2014 um 21:03 Uhr
    Permalink

    Dumm gelaufen Herr Rubeli. Warum stellen Sie U.P. Gasche Fragen, deren Antworten Sie ja auf Grund ihrer beruflichen Stellung bestens kennen. Falls U.P.G. etwas Falsches behauptet hätte würden Sie dies mit klaren Worten wiederlegen. Da Sie es nicht tun und sich hinter rhetorischen Fragen verschanzen darf man daraus schliessen. U.P.G. Recht hat.

  • am 30.06.2014 um 21:20 Uhr
    Permalink

    @ Rubeli & @Gasche: Zu dieser Problematik ein in der Schweiz leider im gesundheitspolitisch lobbyierten Interesse der Pharma wegen angeblichem Wohlfahrtsgewinn / gesamtgesellschaftlichem Nutzen innovativer Medikamente gezielt in den Medien nicht beachtetes Buch: «Guide des 4’000 médicaments utiles, inutiles ou dangereux» von Prof Philippe Even & Prof. Bernard Debré (http://livre.fnac.com/a3481038/Philippe-Even-Guide-des-4000-medicaments-utiles-inutiles-ou-dangereux#ficheResume & http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4033008/ punkto Wohlfahrtsgewinn ohne eigentliche Schweizer Daten zum Langzeitnutzen).

    Aus diesem Grunde ist zur gezielten Förderung der Indikations- und Behandlungssicherheit der Medikamente eine von der Industrie unabhängige Versorgungs- resp. Zweckmässigkeitsforschung zur Abklärung der medizinischen Notwendigkeit (WZW-Kriterium Zweckmässigkeit) im breiten Verordnungsalltag von Nöten, um im Interesse der Kosteneffizienz der obligatorischen Grundversicherung sowohl Über- als auch Unterversorgung (Rationierung, Verweigerung Leistungsübernahmepflicht Krankenversicherer) möglichst im Interesse des Wohls unserer Patienten und Versicherten der OKP eliminieren zu können. So können die Preise neuer Medikamente zusätzlich dem tatsächlich vorliegenden medizinisch therapeutischen Fortschritt (Langzeitnutzen) angepasst werden. Ein entsprechender Reformvorschlag liegt seit 2009 publiziert vor (http://www.saez.ch/docs/saez/archiv/de/2009/2009-37/2009-37-1039.PDF).

  • am 2.07.2014 um 17:50 Uhr
    Permalink

    Es würde mich intressieren warum die medien und vor allen anderen herrn berset und sein amt für gesundheit es nicht fertig bringen die neue medizin von gerd hamer zu prüfen.Dalhke sowie dutzend andere haben den beweis schon lange erbracht dass das keine theorie ist,also warum?

  • am 3.07.2014 um 07:02 Uhr
    Permalink

    Ja, Herr Bischofberger, Zu Herrn Berset dringt man nicht durch.
    Sonst lesen Sie meinen Kommentar oben. und Krankheit vermeiden,
    was unter anderen auch die WHO schon angeregt hat, bringt keinen
    Umsatz!!

  • am 10.07.2014 um 09:36 Uhr
    Permalink

    Ja die who ist auch nicht ernst zu nehmen man lese den codex alimentarius(gibt in nicht in deutsch)da geht einem ein licht auf,auch was das neue epidemiegesetz angeht,darum sage ich wir werden hier angelogen und das willkürlich,die politiker haben einen volksauftrag
    wo bleibt die verantwortung?

  • am 10.07.2014 um 11:34 Uhr
    Permalink

    Ja, Daniel, dazu kommt noch das UN-Freihandelsabkommen, das
    so klamm heimlich verhandelt.
    Dazu Weltwoche vom 3. Juli Seite 20, dazu Unterschriften-sammlung in Österreich (googlen) oder nachstehend
    Das schreiben Tiroler Politiker
    https://tirol.gruene.at/uploads/cd…/DRAT__Freihandelsabkommen.pdfhttps://tirol.gruene.at/uploads/cd…/DRAT__Freihandelsabkommen.pdf xxx
    Auch Deutsche Politker wehren sich, nur die Schweiz nicht.
    googlen Sie doch mal «Vitalstoffe» wissenschaftliche Tabellen Ciba-Geigy (schwer verdaulich). und so endlos weiter.
    ein12-Jähriger sagte mal: «stop talking, start planting» , bei uns sollte es heissen, «start doing". Googlen unter «felix".
    Volksaufrag? Verantwortung?

  • am 10.07.2014 um 12:24 Uhr
    Permalink

    Sehr geehrter Herr Gasche
    Vor rund zehn Tagen bat ich Sie darum, Ihre Behauptungen „müssen die Krankenkassen in keinem anderen Land Europas für Medikamente so hohe Preise zahlen wie in der Schweiz“ und „jedes fünfte Medikament ist nicht zweckmässig“ mit Fakten zu belegen. Bisher erhielt ich keine Antwort von Ihnen. Dafür gibt es wohl nur die Erklärung: Sie können diese Behauptungen nicht belegen. Falls dem nicht so ist, erwarte ich gerne Ihren Bericht. Sollten Sie jedoch Behauptungen publiziert haben, für die Sie über keine Grundlagen verfügen, schaden Sie Ihrer Glaubwürdigkeit – und auch der von Infosperber.
    Ihrem Bericht sehe ich mit Interesse entgegen.
    Martin Rubeli

  • am 10.07.2014 um 13:58 Uhr
    Permalink

    Herr Rubeli
    Als Interessensvertreter der Versicherten & Patienten der OKP/IV bitte ich Sie als interessenskonfliktbehafteter & finanziell abhängiger Kommunikationschef der vips anzugeben, wie Sie das WZW-Kriterium «Zweckmässigkeit» nach Art. 32 Abs 1 KVG im Interesse ihrer Arbeitgeber definieren?
    Dieses Kriterium wird im Interesse der Leistungserbringer & Dienstleister seitens Bundesrat, Gesundheitsbehörden, NR & SR wohlweislich im finanziellen Interesse der vips (& interpharma) nicht gemäss Absicht des KVG’s umgesetzt. Warum wohl fehlt eine Definition im KVV unter Art. 65 zur Beurteilung der Zweckmässigkeit? Warum kritisierte die parlament. Verwaltungskontrolle im Bericht zum Verfahren zur Bestimmung der Medipreise vom 13.6.13 Mängel zur Definition des Nutzens der Medikamente! Warum liegt Beweislast beim Patienten/Versicherten?
    Unter diesem polit. Deckmantel ist es einfach, so auftreten zu können, weil die Pharma den Langzeitnutzen zu deren Medikamenten im breiten Praxisalltag zum Schutze des referenzpreisbildenden CH-Fabrikabgabepreises gegenüber dem Ausland nicht belegen muss.
    Beispiel: Scheininnovation Lucentis (1067 Fr/Dosis) vs. Avastin (29 Fr/Dosis) bei der Behandlung der altersbedingten Netzhautdegeneration. Wo ist der Z-Beleg von Novartis (interpharma) gegenüber der OKP zur Rechtfertigung dieses Preises über den med-wiss. Beleg des Langzeitnutzens vs Avastin (Roche, interpharma) gerade im Hinblick auf die CATT & IVAN Studien?
    Eben, fehlende Einforderung Z-Kriterium

  • Portrait.Urs.P.Gasche.2
    am 10.07.2014 um 15:45 Uhr
    Permalink

    @Martin Rubeli
    Es sind ja die Pharma-Organisationen vips und interpharma, die ständig und überall den Eindruck wecken, dass die Schweizer Prämienzahlenden für Medikamente nur noch minim mehr zahlen müssen als im Durchschnitt europäischer Länder. Diese irreführende Informationspolitik führen Pharma-Exponenten unbeirrt weiter, wie auf Infosperber nachzulesen war. Die Pharmabranche, die in allen Ländern tätig ist, weiss bestens, wie viel die Krankenkassen im Ausland für Medikamente zahlen. Ganz einfach: Vergleichen Sie diese Zahlen mit der Schweiz und sie können detaillierte Antworten bestaunen.
    Als gut bezahlter Pharma-PR-Lobbyist lade ich Sie zudem nochmals ein, meine beiden oben gestellten Fragen 1) und 2) zu beantworten.

  • am 10.07.2014 um 16:38 Uhr
    Permalink

    Sehr geehrter Herr Gasche
    Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie Ihre Behauptungen nicht belegen können. Damit wird auch transparent, wer eine irreführende Informationspolitik betreibt.
    Mit besten Grüssen
    Martin Rubeli

  • am 10.07.2014 um 17:43 Uhr
    Permalink

    @Rubeli: Ihre Unterstellung ist schlicht als dreist zurückzuweisen. Wie ich oben schon geschrieben habe: Sie kennen die Antworten auf ihre Fragen selbst am allerbesten. Versuchen Sie bitte nicht Nebelgranaten zu schiessen.

  • am 10.07.2014 um 18:26 Uhr
    Permalink

    Aha, Herr Rubeli, Herr Gasche ist also in Ihren Augen irreführend, obwohl Sie es gegenüber einem Patientenvertreter und ehemaligen vips Mitglied (Medical Director einer Schweizer Niederlassung eines ehemalig international tätigen Pharmaunternehmens) nicht für nötig halten, Auskunft zu geben! Dies dürfte ebenfalls nicht sehr vertrauensfördernd sein. Aber eben, dies deutet doch einmal mehr auf die Arroganz der vips gegenüber dem schwächsten Glied im Schweizer Gesundheitswesen hin, welches man ja dank (legaler) intensivst lobbyierter Interessensvertretung gegenüber unseren politisch Verantwortlichen finanziell äusserst leicht über den Tisch zu ziehen vermag …

    Es soll sich jeder Leser seine eigene Meinung dazu bilden.

  • am 10.07.2014 um 19:29 Uhr
    Permalink

    Herr Rubli, als Profi sind Ihre Argumente mehr als dürftig.

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