Österreich: 25 Prozent Steuern auf Börsengewinnen
In der Schweiz wurde diese Neuigkeit weitgehend unterdrückt: Trotz heftigem Widerstand der Banken ist die Steuer auf realisierten Kursgewinnen in unserem Nachbarland rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft. Vergeblich haben sich vierzehn Banken gegen das neue Steuergesetz auf dem Gerichtsweg gewehrt. Das höchste Verfassungsgericht in Wien hat jetzt als letzte Instanz die Steuer als «rechtlich unbedenklich» abgesegnet und die Banken im Regen stehen lassen.
Auch Gewinne mit Obligationen und Derivaten besteuert
Besteuert werden nicht nur realisierte Gewinne mit Aktien, sondern auch realisierte Gewinne mit Obligationen und Derivaten. Wie lange jemand die Wertpapiere im Besitz hatte, spielt keine Rolle. Bei Aktien und Fondsanteilen gilt die neue Steuer, falls diese nach dem 1.1.2011 erworben und nach dem 30.9.2011 verkauft werden. Kursgewinne können mit Kursverlusten im gleichen Jahr kompensiert werden.
Wenig Verdienende können Gewinne auf Einkommen schlagen
Anstatt die 25 Prozent Steuern zu zahlen, können wenig Verdienende ihre realisierten Gewinne mit Wertschriften auch einfach zu ihrem Einkommen addieren. Falls ihre Progressionsstufe dann immer noch weniger als 25 Prozent beträgt, kommen sie auf diese Weise besser weg.
Die neue Kapitalgewinnsteuer müssen die Banken selber bei ihren Kunden erheben. Um ihnen Zeit zu lassen, ihre EDV-Systeme entsprechend anzupassen, müssen sie die neue Steuer erst ab 1. April 2012 einziehen, allerdings rückwirkend auf den 1. Januar 2011.
Verfassungsgericht hält Einwände der Banken für nicht stichhaltig
Gegen Einführung dieser Steuer auf den realisierten Kursgewinnen haben die Banken vor allem mit den Argumenten gekämpft, die Steuer sei nur schwierig und mit viel Aufwand einzutreiben. Das Verfassungsgericht hielt den Banken jedoch vor, dass sie für das Erfassen und Eintreiben der Steuer grosszügig entschädigt würden, so dass sie daran sogar verdienen. Auch der Einwand, dass realisierte Gewinne mit andern Kapitalanlagen weniger hoch besteuert werden, wies das Verfassungsgericht ab. Dem Gesetzgeber sei es frei gestanden, dies so zu entscheiden.
In der Schweiz bleiben Milliardengewinne steuerfrei
In der Schweiz gibt es praktisch keine Kapitalgewinnsteuern mehr. Die meisten Kantone haben sie abgeschafft, um sich «Standortvorteile» zu verschaffen.
Grosse Schlagzeilen hatten 1996 Kurssprünge an der Börse gemacht, als die Fusion von Ciba und Sandoz bekannt wurde. Die Aktionäre erzielten quasi über Nacht Börsengewinne in der Grössenordnung von zwanzig Milliarden Franken (!), ohne für diese Gewinne nur einen Rappen versteuern zu müssen.
Gleichzeitig wurde bekannt, dass sich das Vermögen Christoph Blochers im Wesentlichen dank Kapitalgewinnen von einem Jahr auf das andere um 480 Millionen erhöht hatte.
Solche Kapitalgewinne sind in der Schweiz steuerfrei, obwohl die Bundesverfassung eine Besteuerung «nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit» vorschreibt.
Volksinitiative erfolgreich bekämpft
In der Folge lancierte der Gewerkschaftsbund die Volksinitiative «Für eine Kapitalgewinnsteuer». Markus Somm, heute Chefredaktor der Basler Zeitung, unterstützte diese Initiative damals im Tages-Anzeiger: «Es gibt keinen einzigen Grund, warum in der Schweiz fast alle Einkommensarten besteuert werden – bis auf den Kapitalgewinn. Das ist ungerecht.»
Die Gegner behaupteten, es würde viel Kapital aus der Schweiz abfliessen. Doch als «Fluchtland» ohne Kapitalgewinnsteuern kam fast nur Griechenland in Frage, weil praktisch alle andern Länder Europas und auch die USA Kapitalgewinne besteuern. Kapitalverlagerungen nach Griechenland hätten sich wohl kaum gelohnt, wie man heute weiss.
Villiger: «Ungerecht, aber wichtig für das Wachstum»
Der damalige Finanzminister und heutige UBS-Präsident Kaspar Villiger bekämpfte die Initiative mit dem bekannten Totschlag-Argument: Steuerfreie Kapitalgewinne seien zwar «ungerecht», räumte er ein, «für das Wachstum aber wichtig und gut». Wieder einmal wurden elementare Werte wie Gerechtigkeit dem Wirtschaftswachstum geopfert. Die Initiative wurde mächtig verworfen.
Lohnkosten senken – Kapitalgewinne besteuern
Heute muss eine eidgenössische Kapitalgewinnsteuer wieder aufs Tapet. Diesmal verbunden mit einer gleich hohen Senkung der Steuern oder Abgaben auf Arbeitseinkommen.
Die Gesamtlast der Steuern würde damit nicht erhöht, sondern lediglich die Arbeit von Steuern entlastet und das Kapital belastet.
Wer über hohe Lohnkosten in der Schweiz jammert, sollte sich dafür einsetzen, dass Kapitalgewinne besteuert und dafür die Lohnkosten gesenkt werden. Doch diese Jammerer gehören meistens selber zu denen, die von steuerbefreiten Gewinnen profitieren.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine