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NZZ-«News» auf der Frontseite vom 16.2.2016 © nzz

NZZ merkt, was Infosperber schon lange klarstellte

Red. /  Dass es keine «Heiratsstrafe» gibt, sondern Verheiratete finanziell besser fahren, hatte schon das Bundesgericht festgestellt.

Die NZZ informierte auf der Titelseite «Heiratsbonus statt Heiratsstrafe – pikante Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung». Der Begriff «Heiratsstrafe ist einzumotten», forderte die NZZ und kommentierte «Etikettenschwindel in der Schweizer Politik».

Nur die Reichsten zahlen mehr

Steuerlich «bestraft» werden nur die allerreichsten Doppelverdiener. Laut Eidgenössischer Steuerverwaltung seien 80’000 Doppelverdiener-Ehepaare gegenüber erwerbstätigen Konkubinatspaaren benachteiligt, aber rund 370’000 Doppelverdiener-Ehepaare kämen schon heute besser weg als Konkubinatspaare. Fazit der NZZ: «Die Eheschliessung bringt nur bei Wohlhabenden finanzielle Nachteile.»

Infosperber hatte schon längst darüber berichtet

Was die NZZ jetzt kurz vor der Eidgenössischen Abstimmung als grosse News verbreitet, ist ein alter Hut. Das Bundesgericht hatte schon 2013 festgehalten, dass Konkubinatspaare – selbst bei Berücksichtigung höheren gemeinsamen AHV-Renten – finanziell benachteiligt sind. Denn insgesamt würden finanzielle Solidaritätsflüsse von den Unverheirateten zu den verheirateten Paaren fliessen. Infosperber hatte am 28. Dezember 2013 darüber berichtet:

Diese Schlechterstellung von Verheirateten bei den AHV-Renten werde jedoch mehr als wettgemacht durch andere finanzielle Vorteile für verheiratete Paare und finanzielle Benachteiligungen von Konkubinatspaaren bei den Sozialversicherungen. Das Bundesgericht erwähnte namentlich Vorteile bei

  • der beruflichen Vorsorge,
  • der Unfallversicherung oder
  • der Militärversicherung würden Ehepaare speziell geschützt oder gegenüber andern Versicherten privilegiert, begründet das Bundesgericht.
  • Bei der AHV bekommen Witwen eine Rente, hinterbliebene Konkubinatspartnerinnen dagegen nicht.
  • Eine nicht erwerbstätige Verheiratete oder ein nicht erwerbstätiger Verheirateter muss keine AHV-Beiträge zahlen, wenn der Ehegatte oder die Ehegattin genügend verdient.

Das höchste Gericht zeigte sich überzeugt, dass eine Aufhebung der «Heiratsstrafe» bei den AHV-Renten (Maximalrente nur 150% statt 200%) nicht zu einer Gleichbehandlung führen würde, sondern vielmehr zu neuen Ungleichheiten – und einer weiteren finanziellen Bevorzugung der verheirateten Paare.

Insgesamt zahlen Konkubinatspaare 800 Millionen an Verheiratete
Im April 2015 hatte der Bundesrat einen Bericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass Konkubinatspaare die Verheirateten bei den Sozialversicherungen mit rund 800 Millionen Franken pro Jahr subventionieren.
Infosperber hatte am 6. April 2015 darüber berichtet:

Die Rechnung sieht wie folgt aus: Bei den AHV-Renten erhalten verheiratete Pensionierte insgesamt rund 2 Milliarden Franken weniger Renten, weil die Ehepaar-Rente nach oben auf zusammen 150 Prozent zweier Renten plafoniert ist, während unverheiratete pensionierte Paare je eine volle Rente erhalten.

Ganz anders bei den übrigen Sozialversicherungen: Von diesen erhalten Verheiratete unter sonst gleichen Bedingungen rund 2,8 Milliarden Franken mehr als Konkubinatspaare.

Fazit des Bundesrats: Die Benachteiligung Verheirateter bei der AHV «darf nicht isoliert betrachtet» werden: «Berücksichtigt man die übrigen Leistungen der Sozialversicherungen, so lässt sich feststellen, dass Ehepaare und eingetragene Paare in den Sozialwerken gesamthaft bessergestellt sind als faktische Lebensgemeinschaften

Bei einer Gesamtbetrachtung der Sozialversicherungen sei festzustellen, dass es heute Solidaritätsflüsse von den unverheirateten zu den verheirateten Paaren gebe. Unverheiratete Paare können beispielsweise weniger von Beitragserleichterungen oder Hinterlassenenleistungen profitieren.
Es stellt sich die Frage, ob das Parlament eine Abstimmungsvorlage unter einem Mogeltitel wie «Heiratsstrafe» zulassen soll.

Siehe: DOSSIER: Finanzielle Folgen des Heiratens


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

Heirat_Geld

Finanzielle Folgen des Heiratens

Nur ganz reiche Doppelverdiener-Ehepaare fahren finanziell schlechter als erwerbstätige Konkubinatspaare.

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Kritik von Zeitungsartikeln

Printmedien üben sich kaum mehr in gegenseitiger Blattkritik. Infosperber holt dies ab und zu nach.

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6 Meinungen

  • am 17.02.2016 um 15:32 Uhr
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    Schön, sieht das Bundesgericht so viele Vorteile vom Heiraten. Leider profitieren meine Frau und ich nicht davon.
    Unsere Pensionskassen akzeptieren das Konkubinat, da sind wir immerhin gleichgestellt. Militärversicherung ist kein Thema: ich bin zu alt und Ausländer. Wenn meine Frau vor mir stirbt habe ich ein finanzielles Problem. Die gemeinsame Wohnung wird nicht billiger und ist mit einer Rente nicht zu finanzieren. Wir wollen/müssen beide bis 65 Jahren arbeiten. Auch bei den AHV Beiträgen sparen wir daher auch nichts. Zu vererben gibt es ganz wenig damit auch keine Erleichterung bei der Erbschaftssteuer. Finanziell sehe ich also nicht ganz so viele Vorteile wie das Bundesgericht. Vielleicht habe ich ja viel übersehen und werde noch auf Vergünstigungen hingewiesen.

    Das was wir haben, werden wir bei unserer Scheidung am Tag vor dem 65. Geburtstag verfeiern, uns weiterhin gerne haben und mit getrennten Kassen hoffentlich noch lange leben.

  • am 17.02.2016 um 18:38 Uhr
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    Ich kann Peter Prader nur zustimmen, sehr ähnlich sieht es bei uns auch aus:
    Beide haben ein Leben lang AHV-Beiträge bezahlt, unser Pensionskassen berücksichtigen Konkubinatspaare gleichberechtigt, Militärversicherung ist für uns wie für die meisten Paare heute Nebensache und eigentlich Sache des Militärs. Ich sehe beim besten Willien die vermeintlichen Vorteile nicht, als Mann kriege ich auch keine Wittwerrente von der AHV.
    Nun kann man natürlich noch andere Einsparungen verheirateter Paare suchen: zB. gemeinsame Kinder die Freude bereiten (könnte man ja mit ca. 1 Mio einsetzen etc.) – Nein Spass bei Seite:
    Die einzige korrekte Lösung des Problems wäre, wenn ein Mensch ein Mensch ist, also Individualbesteuerung, Individualrente, Individualbeiträge an die AHV, keine Wittwen-Renten, dafür ausreichende Halbwaisenrenten etc.. Nur dafür scheint sich keine Partei wirklich stark zu machen, ausser gerade vor einer Abstimmung.

  • am 17.02.2016 um 18:44 Uhr
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    @Zulliger. Ich bin Ihrer Meinung: Die beste Lösung scheint mir die vom Zivilstand unabhängige Individualbesteuerung. Hier aber liegt das grosse Problem der Initiative gegen die «Heiratsstrafe»: Der neue Verfassungsartikel würde das spätere Einführen einer Individualbesteuerung definitiv verunmöglichen – ausser eine neue Volksabstimmung würde den Verfassungsartikel ersetzen.

  • am 17.02.2016 um 20:54 Uhr
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    Das Thema mit den Steuern führt in die Irre… immer wieder wenn man soziales und solidarisches mit berücksichtigt.
    In der Regel verstehen die meisten darunter nur Einkommen aus Lohn, trotz vieler anderer Einkommen.
    Progression macht keinen Unterschied ob jemand Kinder grosszieht oder nicht.
    Es gibt nur ledig und verheiratet und hier liegt die Crux den die Progression interessiert nicht ob Kinder im Haushalt sind.
    Indirekte Steuern, pro Kopf Steuern, Pauschalabgaben etc. nehmen keine Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse und das hat System den die wirklich Vermögenden und Reichen bleiben beinahe völlig unbeachtet bei dieser wichtigen Gesellschaftlichen Debatte.
    Die Definition was die Mittelklasse steuerlich bedeutet führt in die Irre weil diese viel zu tief angesetzt wird. Korrekt wäre eine Mittelklasse ab Einkommen von 125’000 bis 500’000. Alle darunter gelten als arm bzw. prekariat, alle darüber als reich, entsprechend muss die Progression völlig neu ausgearbeitet werden.
    Zudem gehen Nachlässe vergessen was leistungslose Einkommen fördert und das bei 70 Mrd. jährlich die unversteuert den Eigentümer wechseln.
    Ebenso liederlich wird definiert wer und warum jemand ein Leistungsträger ist wo doch Grundsätzlich alle hier jeden Tag Wohlstand erarbeiten.
    Vergessen gehen auch Profite, also Einkommen die nicht auf einem Lohnausweis stehen.
    Vergessen gehen auch Stiftungen die sozial daherkommen es aber eben auch nicht sind und Parlamente und Räte umgehen können.

  • am 18.02.2016 um 12:24 Uhr
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    @Gasche: Da sind wir uns ja einig (obwohl Sie die Individualrente ausblenden, die aber ebenfalls wichtig ist). Tatsache ist allerdings, dass die Politik mehr als 20 Jahre lang in dieser Angelegenheit nichts gemacht hat und vermutlich auch weiterhin nichts tun wird / will. Die tatsächlich sehr problematische CVP-Initiative macht aber diesen Kreise vielleicht Beine. Hoffen darf man ja.

  • am 18.02.2016 um 18:11 Uhr
    Permalink

    Die Medien benutzen die Zahlen des Bundesrates, ohne an die Steuer zahlenden Rentnerinnen und Rentner zu denken. Der Bundesrat schrieb in der Kommunikation von 80’000 Doppelverdienerpaaren und „zahlreichen“ Rentnerpaaren. Auf Anfrage hat die Steuerverwaltung mitgeteilt, dass dies nochmals mindestens so viele Rentnerpaare sind, was bedeutet, dass mindestens 160’000 Paare oder 320’000 Eheleute zu viel Steuern bezahlen und von der Heiratsstrafe betroffen sind.

    Interessant ist auch die AHV-Statistik von 2014 des Bundesamtes für Sozialversicherungen http://www.bsv.admin.ch/dokumentation/zahlen/00095/00440/?lang=de (Seite 16).

    „56,2 % der Paare, bei denen beide Partner pensioniert sind, erhalten die plafonierte Maximalrente von 3510 Franken. Wären diese Paare weder eingetragen noch verheiratet, würden sie zwei Maximalrenten, statt der auf 150 % plafonierten Rente erhalten. Diese Personen haben in der Regel die gesamte Beitragszeit von 44 Jahren durchlaufen. Weisen die Ehepartner unvollständige Beitragszeiten aus, kann auch auf einer tieferen Stufe eine Plafonierung der Ehepaarrenten erfolgen. Bei 322′ 900 Paaren (87,6 %) wurden die Rentenbeträge plafoniert. “
    Warum Ja:
    – auch der Bundesrat stimmte ursprünglich der Initiative zu, denn die Initiative soll endlich diese Ungerechtigkeit beseitigen. Eine Individualbesteuerung wird auch von der Finanzdirektorenkonferenz nicht unterstützt. Ein anderer Vorschlag ?
    – Ich ziehe daher den ‹Spatz in der Hand einer Taube auf dem Dach vor› !

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