Zehnmal höhere Verwaltungskosten kürzen die Renten
Die rund 1800 Pensionskassen und Lebensversicherungen verwalten zusammen fast eine Billion Franken, die für die 2. Säule einbezahlt wurden. Je höher die Verwaltungskosten dieses Riesenvermögens sind, desto weniger Geld bleibt zum Zahlen der Renten.
Der K-Tipp vom 19. April 2017 hat die Kosten in der Schweiz mit denen der Einheitskasse in Norwegen, dem norwegischen Staatsfonds, verglichen und die hohen Kosten des in der Schweiz herrschenden Pensionskassen-Jekami aufgedeckt: Die Verwaltungskosten sind in der Schweiz nicht doppelt und nicht viermal so hoch wie in Norwegen, sondern mehr als zehnmal so hoch.
Trotz des Bruchteils an Verwaltungskosten erzielte der norwegische Staatsfonds mit den etwa gleich viel verwalteten Geldern (CH 800 Mrd CHF, Norwegen 880 Milliarden Franken) im Jahr 2015 eine fast viermal so hohe Rendite von 2,7 Prozent. Die Schweizer Pensionskassen erwirtschafteten gemäss Pensionskassenverband Asip eine Rendite von durchschnittlich nur 0,7 Prozent.
Die Verwaltungskosten im Einzelnen
- 900 Mio Franken: Löhne und Infrastruktur der 1800 Pensionskassen im Jahr 2015 (Quelle: Statistik des Bundes).
- 824 Mio Franken: Löhne und Infrastruktur der acht im 2.Säule-Geschäft tätigen Lebensversicherungen im Jahr 2015 (Quelle: Finma).
- 4 Mrd Franken oder 0,51 % des Vermögens: Verwalten und Anlegen der Vermögen durch die 1800 Pensionskassen. Honorare für externe Vermögensverwalter, Banken, Anlage- und Hedgefonds usw. (Quelle: Swisscanto)
- 409 Mio Franken oder 0,21 % des Vermögens: Verwalten und Anlegen der Vermögen durch die acht Lebensversicherungen. Honorare für externe Vermögensverwalter, Banken, Anlage- und Hedgefonds usw. (Quelle: «Bericht über die Transparenz in der Betriebsrechnung 2015» der Finma vom 9.9.2016)
Macht zusammen über sechs Milliarden Franken.
In Norwegen betragen diese Kosten rund 450 Millionen Franken oder nur 0,06 % des verwalteten Vermögens.
Kommentar des K-Tipp: «Sollte es der Zweiten Säule tatsächlich einmal schlecht gehen, besteht ein riesiges Sparpotenzial.»
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
Auch bei den Krankenkassen liesse sich viel Geld sparen: Die vielen Kassen und Käseli verursachen viel zu hohe Administrationskosten im schweizerischen Krankenkassenbereich. Auch gibt es einzelne CEOs der Kassen die bis Fr. 900’000.- p.a. abkassieren. Eine Einheitskasse, die leider verworfen wurde, wäre eine gute Lösung. Auch Franchisen bis Fr. 6000.-, ohne unsolidarisch tiefe Prämien, könnten die Papierflut eindämmen. Ich selbst hätte in den ersten 77 Jahres meines Lebens keinen einzigen Beleg an meine Krankenkasse eingereicht. Ich denke, ein ansehnlicher Teil der Versicherten wäre in der Lage, die ersten Fr. 6000.- selbst zu schultern. Martin A. Liechti, Maur.
Wer sollte die negativen Folgen einer Pflichtvorsorge wie BVG eigentlich tragen?
Weil Ersparnisse nur mit einer Geldmengenerhöhung zu realisieren ist, durfte man die Schuldenwirtschaft hegen und pflegen (hat uns zu Wohlstand verholfen)!
Die BVG Renten «finanziert» die Altersvorsorge mit, oder fliesst das ersparte Rentengeld in die Hölle?
Ich meine, dass hier die Wirtschaft und Staat in der Verantwortung stehen, welche einfach die seinerzeitigen (1970er Jahre) einhalten müssten!
Das Geldsystem verstehen, würde helfen die korrekten Antworten
Herr Liechti, meinen Sie, das die Gesamtrechnung Krankheitswesen bei einer allgemein ordentlichen Franchise von CHF 6’000 günstiger ausfallen würde, weil der Grossteil der Menschen eher sterben könnten (Arzt nicht leisten)?
Auch dieser Wirtschaftsteil ist in den Produkten mit Geld aufgewogen!
Ein Umsatzsozialabgabe zur Abdeckung einer Vorsorge für ein Leben in Würde, wäre sehr einfach umzusetzen, würde jedoch Arbeitsplätze in den Machtumsetzungsspielen kosten? Will man das?
Dies ist eindeutig ein Vergleich von Birnen und Äpfeln, wie bereits hier festgestellt wurde: http://www.dringendereform.ch/news/2017-04-19-k-tipp-wenn-fakten-nicht-weiterhelfen-bedient-man-sich-der-trickkiste
Die Verwaltungskosten einer Pensionskasse sind nicht im geringsten vergleichbar mit denen eines Staatsfonds.
Entscheidend sind dabei die Unterschiede im regulatorischen Umfeld. Je mehr reguliert wird, je mehr Pensionskassen die Erfüllung von Vorschriften nachweisen müssen, desto höher der Aufwand und damit die Verwaltungskosten. Ein Staatsfonds hat andere Voraussetzungen als eine Schweizer Pensionskasse in einem stark verpolitisierten Umfeld. Dazu passt auch die sehr hohe Aktienquote des Norwegischen Staatsfonds. Je mehr Aktien, desto höher die langfristige Rendite, aber auch das kurzfristige Risiko. Staatsfonds sind unter Kontrolle des Staates und verfolgen volkswirtschaftliche Zielsetzungen. Sicherheit für die Leistungserbringung zugunsten der aktiv Versicherten und Rentner besteht nicht.
Diese wenigen Punkte zeigen, dass man Pensionskassen überhaupt nicht mit einem Staatsfonds vergleichen kann.
Zur Klarstellung bzw. Information: Ich bin Mitglied des ASIP-Redaktionsteams von http://www.dringendereform.ch
Herr Thomas Zeller
Ein Staatsfonds wie Norwegen verwaltet das Geld aus Rohstoffverkäufen, welche mit keinen definierten Verpflichtungen verknüpft sind!
Die gesetzliche kapitalgedeckte Vorsorge (in den Produkten einkalkuliert) sichert Arbeitsplätze, ohne dass der Gesetzgeber oder Wirtschaft die Verantwortung für das Gesagte übernimmt!
Eine solche Vorsorge hat reinen Privatcharakter, darf demnach niemals gesetzlich vorgeschrieben werden, es sei denn die Wirtschaft oder Staat übernimmt die Verantwortung!
Eine Reform des BVG (nicht Flickschusterei) drängt sich zugunsten der AHV auf! Nebenbei: Die Renten «finanzieren» die Altersvorsorge mit (Geldkreislauf)!
Ein Deckungsgrad von 100% für eine bankähnliche Institution ist ökonomisch nicht unbestritten! Es genügt die Bereitstellung der Liquidität, welche ab einem bestimmten Volumen, im Umlageverfahren funktioniert! Der Staat hat dies praktiziert!
Es ist wie im Krankheitswesen, gesetzliche Vorschriften, mit Teilnahme im gleichen Teich, aber verschiedene Akteure! Arbeitsplätze als Pflicht, weil Geld (nicht getilgte Schulden Dritter) hat es genug!
Der Umlagefaktor beinhaltet nun versicherungsmathematische Grundsätze, tiefes Risiko = Lebenserwartung 100 und keine Rendite! Davon abweichende Kriterien sind aber im negativen Fall, nicht den Rentnern anzurechnen, wie es die Spezialisten (Ökonomen) laufend als Hetze definieren!
Das Beispiel des norwegischen Staatsfonds illustriert sehr schön, dass die Verwaltung von Vermögen sehr preisgünstig sein kann. All die vielen Penionskassen, die das Rad in der Vermögensverwaltung neu erfinden wollen, sind zu teuer und sie bringen keine guten Leistungen.
Ausserdem ist mit dem System, dass jede Pensionskasse ihre eigene «Anlagestrategie» verfolgt, ein erhebliches Korruptionsrisiko verbunden. Wer wollte schon überprüfen, ob der Kauf irgend eines Anlageproduktes, den Vermögensverwalter X getätigt hat, wirklich nach bestem Wissen und Gewissen stattfand? Oder ob Herr X eventuell irgend einen in der Anlagebranche tätigen Herrn Y kennt, dem damit gedient wäre, wenn zur rechten Zeit das richtige Produkt gekauft würde?
Herr Daniel Heierli
Um Arbeitsplätze/Einkommen kreieren zu können, braucht es ausreichend Mitbewerber. Alle sind gleich ausgebildet, die gleiche Absicherungsdenkweise (die Versicherung geht einfach Konkurs, siehe USA) und zudem fischen sie alle im gleichen trüben Teich. Die Zielvorgaben des Bundes geben den Rest.
Diese Risiko Vorsorgeform dürfte m.E. niemals gesetzlich verordnet werden, es sei denn, die Wirtschaft oder Staat übernehmen die volle Verantwortung. Der Souverän wurde seinerzeit mit Versprechungen «geködert"? Und heute?
Die Rentenreform 2020 zeigt doch deutlich, dass es den Politikern scheinbar nicht bewusst ist, dass die Rechnung bei einer Abwicklung über eine abnehmende Lohnsumme bei gleichzeitiger Erhöhung der Rentenausgaben nicht aufgehen kann, weil die Automatisierung weder konsumiert noch Beiträge bezahlt! Das Leck für die Wirtschaft wird also bewusst gelegt und in 5 Jahren wird eine weitere Erhöhung des Rentenalters dem Souverän verkauft.
Weder die Demografie, Renteneintrittsalter noch der Generationsvertrag als monetäre Leistung stehen im Einklang mit einer korrekten Abwicklung des Umlageverfahrens.
@Georg Bender, ich verweise auf die hervorragende Analyse von Werner Vontobel.
http://www.werner-vontobel.ch/index.cfm?tem=1&spr=0&hpn=2&new=48
Gestern Zitat von AXA CEO Gerber: «Diese Reform ist besser als der Status Quo und ohne Reform müssten wir wieder bei null anfangen», so Gerber. Allerdings brauche es weitere Reformen.» Zitat Ende
https://www.cash.ch/news/boersenticker-firmen/axa-winterthur-im-bvg-geschaeft-mit-geringeren-praemieneinahmen-1071560
Man muss sich diese Aussagen vorstellen und auf der Zunge zergehen lassen, denn man kann erahnen, dass der nächste Schritt einen Eingriff in laufenden Rente sein wird. Die 2. Säule sollte demnach unverzüglich aufgelöst und der AHV zugeführt werden. Ich frage mich, ob man dafür ein Referendum in Betracht ziehen sollte.