Nachhaltigkeitsberichte dienen der Schönfärberei
Am 11. September 2012 starben beim Brand einer Textilfabrik in Pakistan fast 300 Menschen und am 24. November 2012 kamen bei einem Fabrikbrand in Bangladesch 109 Arbeiterinnen und Arbeiter ums Leben. In beiden Fabriken wurden Kleider für den europäischen Markt hergestellt. Beide Fabriken wurden von sogenannten Auditoren überprüft. Die Textilfabrik in Bangladesch wurde beispielsweise von der Business Social Compliance Initiative (BSCI) kontrolliert, welche zu einem durchaus positiven Befund kam. Zu den BSCI-Mitgliedern gehören 47 Schweizer Unternehmungen, insbesondere die Detailhändler Coop und Migros (siehe Link unten).
Viel Spielraum für «positive Selbstdarstellung»
Die Audits dienen den Textil- und Sportartikelhändlern als Grundlage für ihre Nachhaltigkeitsberichte. Falls sie überhaupt Nachhaltigkeitsberichte publizieren, denn diese sind freiwillig und bieten den Firmen viel Spielraum zur «positiven Selbstdarstellung», wie die Friedrich Ebert Stiftung (FES) in ihrer neusten Studie «Soziale Indikatoren in Nachhaltigkeitsberichten» feststellt. Die FES-Studie untersuchte die Nachhaltigkeitsberichte der Einzelhändler Otto, Tchibo und KiK sowie der Sportartikelproduzenten Adidas und Puma.
Die fünf Nachhaltigkeitsberichte waren gemäss dem Standard der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt worden. Der GRI-Standard formuliert Indikatoren für die verschiedenen Bereiche (wirtschaftliche Leistung, Umwelt, Arbeitspraktiken, Menschenrechte). Die Studie untersuchte die Nachhaltigkeitsberichte der fünf Unternehmen auf die Einhaltung der Arbeits- und Menschenrechte. Die Fragestellung lautete: Sind die Berichte transparent, vergleichbar und bieten sie genügend Informationen?
Nur eine «scheinbare Transparenz»
Die Unternehmen sind gesetzlich nicht zur Transparenz über die gesamte Lieferkette ihrer Waren verpflichtet. Sie berichten freiwillig über die Einhaltung der Arbeits- und Menschenrechte und sie tun das «zu ihren Bedingungen», wie die FES-Studie festhält: «Viele Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen dienen primär der positiven Selbstdarstellung und der Imageaufbesserung.» Es bleibe den Unternehmen überlassen, wie genau sie berichten wollen. Oft mangle es den Berichten an Vollständigkeit und an Genauigkeit. Aufgrund der unterschiedlichen Qualität der Berichte sei ein Vergleich der Ergebnisse nur sehr schwer möglich.
Der GRI-Standard ermöglicht bezüglich dem Informationsgehalt nur «eine scheinbare Transparenz». Laut Studie stellen die Nachhaltigkeitsberichte Transparenz vor allem dort her, «wo das Unternehmen sie haben möchte». Um die Bewertung A zu bekommen, genüge es, wenn bestimmte Indikatoren bloss erwähnt würden. Der Inhalt spiele weniger eine Rolle und werde auch nicht analysiert.
Wenn zudem ein externer Wirtschaftsprüfer den Nachhaltigkeitsbericht prüft, wird die Bewertung A+ verliehen. Doch der externe Gutachter führt keine eigenen Untersuchungen bezüglich der Informationen über die Einhaltung der Menschenrechte und der Sozialstandards durch. Laut FES-Studie erwecken die externen Gutachten den falschen Eindruck, «dass Externe den Inhalt des Gutachtens überprüft hätten». Weil die externen Gutachter im Auftrag der Unternehmen arbeiten, seien sie keineswegs unabhängig.
EU-Kommission kündigt Rechtsvorschriften an
Weil das Prinzip der Freiwilligkeit offensichtlich nicht genügt, verlangt die FES-Studie eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung von sozialen und ökologischen Informationen durch die Unternehmen. Die Offenlegung müsse transparent und nach einheitlichen Regeln erfolgen. Eine Abkehr vom alleinigen Prinzip der Freiwilligkeit kündigte im Oktober 2011 auch die EU-Kommission an: «Um gleiche Ausgangsbedingungen zu gewährleisten, wird die Kommission einen Vorschlag für eine Rechtsvorschrift über die Transparenz der sozialen und ökologischen Informationen präsentieren, die von den Unternehmen aller Branchen bereitgestellt werden.»
Bundesrat und economiesuisse für Freiwilligkeit
Der Bundesrat und das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) sowie der Wirtschaftsverband economiesuisse setzen weiterhin auf das Prinzip der Freiwilligkeit, ungeachtet der mangelhaften Resultate bezüglich der Einhaltung der Arbeits- und Menschenrechte in den Entwicklungsländern. Laut economiesuisse hat sich die Freiwilligkeit bewährt: «Die freiwilligen Instrumente sind flexibler und erlauben einen besseren Einbezug der unterschiedlichen Interessen.» In Anbetracht der Missachtung der Interessen der Arbeiterinnen und Arbeiter in den Textilfabriken von Pakistan und Bangladesch ist eine solche Aussage blanker Zynismus.
Lausige Antwort des Bundesrates
Der Bundesrat drückt sich in seinen Antworten auf diverse Anfragen im Parlament wortreich um eine klare Antwort herum und preist im Einklang mit dem seco und der economiesuisse die Eigenverantwortung der Wirtschaft. Die grünliberale Nationalrätin Tiana Angelina Moser wollte vom Bundesrat wissen, was er von den neuen Vorstellungen der EU-Kommission hält, insbesondere vom Mix von freiwilligen und verpflichtenden Massnahmen. Die Antwort des Bundesrates vom 22. August 2012 ist lausig: Er repliziert die Haltung der EU-Kommission, ohne aber auf die Frage einzugehen und eine Bewertung abzugeben.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine